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Service, Nachrichten
16.01.2014, Deutschland

Neue EU-Vergaberichtlinien

Gestern stimmte das EU-Parlament den neuen EU-Vergaberichtlinien zu.

Die neuen Regelungen sind eine Neufassung der aktuellen EU-Gesetzgebung für die öffentliche Auftragsvergabe. Darin sind erstmals gemeinsame EU-Standards für Konzessionsverträge enthalten, die den fairen Wettbewerb stärken und ein optimales Preis-Leistungsverhältnis gewährleisten sollen. Damit soll die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Europa vereinfacht und vor allem vereinheitlicht werden. „Die neuen Regeln senden ein deutliches Signal an die EU-Bürger, die ein Recht darauf haben, dass öffentliche Gelder effizient ausgegeben werden“, sagte der belgische EU-Abgeordnete Marc Tarabella, der zugleich als Berichterstatter fungiert. 18% des europäischen BIPs umfasst das öffentliche Auftragswesen. Da der EU-Rat den Richtlinien bereits im Juni 2013 zugestimmt hat, tritt die Neuregelung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die EU-Mitgliedsländer haben dann 2 Jahre Zeit, die Richtlinien in ihr jeweiliges nationales Recht umzusetzen.

Die neuen EU-Vergaberichtlinien

Die neuen Vorgaben für öffentliche Aufträge sehen vor, dass Bauleistungen ab 5 Mio. Euro und Dienstleistungen ab 130.000 Euro europaweit ausgeschrieben werden müssen. Bei der Angebotswertung soll jedoch nicht der Preis allein entscheidend sein, sondern auch Umwelt– und Sozialstandards sowie Innovationsaspekte sind als neue Zuschlagskriterien eingeführt worden. Mit dem Kriteriums des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ können Behörden im Vergabeverfahren den Schwerpunkt stärker auf Qualität, Umwelt- oder Sozialaspekte sowie Innovation legen, und dabei weiterhin den Preis und die Lebenszykluskosten der ausgeschriebenen Ware oder Leistung berücksichtigen. „Das neue Kriterium wird das Diktat des niedrigsten Preises beenden und die Qualität wieder in den Mittelpunkt stellen.“, äußerte sich Tarabella zufrieden.

Stichpunkt Innovation

Zudem wurde ein völlig neues Vergabeverfahren eingeführt. Die neue „Innovationspartnerschaft“ wird es Behörden ermöglichen, mit einer Ausschreibung ein bestimmtes Problem anzugehen, ohne möglichen Lösungen vorzugreifen, und so dem Auftraggeber und dem Bieter Spielraum für die Entwicklung gemeinsamer Initiativen lassen.

Neue Richtlinie für die Konzessionsvergabe

Die neuen EU-Vergaberichtlinien enthalten auch eine eigene Richtlinie für die Konzessionsvergabe. Dabei handelt es sich meist um eine Nutzungsrecht-Übertragung von öffentlichen Gütern an private Träger. „Die neuen Regeln über Konzessionsverträge sind ein deutliches Zeichen für die Stärkung des Binnenmarktes. Sie schaffen ein gesundes wirtschaftliches Umfeld, von dem alle Teilnehmer profitieren können, einschließlich der Behörden, Unternehmen, und letztendlich der EU-Bürger: Jetzt sind die Spielregeln allgemein bekannt,“ sagte der französische Berichterstatter für Konzessionsvergabe Philippe Juvin. Mit der neuen Richtlinie steht es den EU-Mitgliedsländern offen, wer öffentliche Aufträge im Bau- und Dienstleistungsbereich ausführt. Ob Behörde oder Privatsektor, das bleibt dem Auftraggeber überlassen. Ausgenommen von den neuen EU-Vergaberichtlinien ist jedoch die Wasserversorgung, die weiter in der Hand der Kommunen bleibt. Grund hierfür ist eine Internetpetition der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“, die eine Privatisierung der Wasserversorgung verhinderte. Bereits im Juni 2013 wurde dieser Sektor von der Konzessionsrichtlinie ausgeschlossen.

Vereinfachung ermöglicht leichtern Zugang

Durch die Verwendung eines einheitlichen europäischen Auftragsdokuments in Form einer Eigenerklärung wird die Teilnahme an Ausschreibungen vereinfacht. Nur der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss die Originaldokumente vorlegen. Dies sollte den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um 80% verringern, schätzt die Kommission. Die neuen Regeln fördern auch die Unterteilung der Aufträge in Lose, damit kleine Unternehmen leichter mitbieten können. Zudem soll der Zuschlag zukünftig schneller erfolgen. Dank der vereinfachten Bürokratie sollen Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen leichter an Aufträgen aus Ländern der EU gelangen.

Unteraufträge scharf im Visier

Um Sozialdumping zu bekämpfen und die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten zu gewährleisten, sehen die neuen Gesetze Regeln für Unteraufträge und schärfere Bestimmungen für Angebote, deren Preis ungewöhnlich niedrig ist, vor. Auftragnehmer, die die EU-Arbeitsrechtsvorschriften nicht beachten, können von einer Ausschreibung ausgeschlossen werden.

 

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