Neuer Erlass für Wertgrenzen
In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit Anfang Februar ein neuer Wertgrenzenerlass, verfasst durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus.
Für Ausschreibungen gelten in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 5. Februar 2013 neue, erhöhte Wertgrenzen. Bei der Vergabe von Bauleistungen erfolgen nunmehr beschränkte Ausschreibungen bis zu einem geschätzten Netto-Auftragswert von 1 Mio. Euro. Eine freihändige Vergabe in diesem Bereich kann bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro netto ausgeführt werden. Liefer- und Dienstleistungen haben für eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung eine Wertgrenze von 100.000 Euro netto. Der neue Wertgrenzenerlass ist bis zum 31. Dezember 2014 gültig. Bei Anwendung des Wertgrenzenerlass ist der Erlass über die Zubenennung von Unternehmen durch die Auftragsberatungsstelle (ABST) in Mecklenburg-Vorpommern anzuwenden.