Neuer Wertgrenzenerlass für 2015
Am 1. Januar trat in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Wertgrenzenerlass in Kraft.
In Mecklenburg-Vorpommern erließ das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus gemeinsam mit dem Finanzministerium, dem Ministerium für Inneres und Sport sowie dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung einen neuen Wertgrenzenerlass, der ab dem 1.1.2015 in Kraft ist.
Zum Wertgrenzenerlass 2015 gelangen Sie auf den Internetseiten der Handelskammer Hamburg.
Quelle: Handelskammer Hamburg