Newsletter zum LTMG
Bei Änderungen rund um das LTMG informiert ein kostenloser Newsletter.
Mit dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue und Mindestlohngesetz – LTMG) sollen Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterbunden werden. Das Land hat eine Servicestelle beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtet, die Fragen rund um das LTMG beantwortet. Werden Rahmenbedingungen rund um das LTMG oder Mustererklärungen geändert, informiert darüber ein kostenloser Newsletter.
Der Newsletter kann online hier bestellt werden.
Quelle: Auftragswesen Aktuell, Newsletter der ABST Brandenburg, Nr. 8/2015