Niedersachsen hat seine Wertgrenzenverordnung (NWertVO) geändert. Ab sofort sind im Baubereich Direktaufträge bis zu 20.000 Euro möglich – der neue Absatz 5 in §3 der NWertVO regelt das. Auch für Liefer- und Dienstleistungen wurde das Limit für Direktaufträge auf 20.000 Euro angehoben. Für Schulen gilt sogar ein geschätzter Auftragswert von 100.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen für Direktaufträge. Als die niedersächsische Staatskanzlei ihre Pläne zum Bürokratieabbau im August 2024 vorstellte, hatte sie geringere Wertgrenzen für Direktaufträge vorgeschlagen.
Auch für andere Verfahrensarten wurden neue Wertgrenzen festgelegt. So können etwa Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro im Wege der Freihändigen Vergabe ausgeschrieben werden. Aufträge über Bauleistungen bis zu 1 Million Euro sind per beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb erlaubt. Hier blieb man hinter den ursprünglichen Plänen zurück. Weitere Änderungen gab es auch bei den Liefer- und Dienstleistungen.
Quellen: