Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
14.06.2016, Nordrhein-Westfalen

NRW korrigiert Gesetz

Das Land Nordrhein-Westfalen möchte die Bürokratie bei öffentlichen Aufträgen verringern.

Die Vergabe öffentlicher Aufträge soll in Nordrhein-Westfalen von bürokratischem Ballast befreit werden. Dafür entrümpelt die Landesregierung das seit vier Jahren geltende Tariftreuegesetz. Wie NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin berichtete, sieht der neue Kabinettsentwurf zahlreiche Vereinfachungen vor. Es bleibe aber dabei, dass eine Firma, die einen öffentlichen Auftrag haben möchte, Mindestlohn zahlen muss. Das Landesgesetz schreibt mit einem Stundenlohn von 8,85 Euro derzeit 35 Cent mehr vor als das Mindestlohngesetz des Bundes. Künftig soll das Landesrecht sich an der Bundesregelung orientieren. Das um ein Drittel abgespeckte Gesetz soll zum Jahresbeginn 2017 in Kraft treten.

Quelle: dpa

Zurück
Ähnliche Nachrichten