In einem gemeinsamen Runderlass vom 04. August 2021 haben das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW zur Abwendung weiterer Gefahren und zur Herstellung und zum Wiederaufbau der Infrastruktur, auch der Schiene, der Beseitigung von Schäden an Landesliegenschaften, zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und zur Beseitigung von Umweltschäden Vereinfachungen für Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte beschlossen sowie Hinweise für Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte zusammengefasst.
Für Vergabeverfahren, die im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe vom 14. Und 15. Juli 2021 stehen, wurden die UVgO sowie die VOB/A – 1. Abschnitt ausgesetzt.
Für EU-weite Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte sind nach Würdigung der Gesamtumstände u.a. verkürzte Fristen und die formlose Einholung von Angeboten möglich.
Der Runderlass ist am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten.