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Service, Nachrichten
29.01.2014, Deutschland

Öffentliche Aufträge in Drittländern

Das EU-Parlament will EU-Staaten erlauben, Firmen aus Drittländern von öffentlichen Aufträgen auszuschließen.

Am 15. Januar 2014 hat das EU-Parlament Bestimmungen angenommen, die es EU-Staaten erlauben, Firmen aus Drittländern von öffentlichen Aufträgen über fünf Millionen Euro auszuschließen, falls diese Länder EU-Firmen eine Teilnahme am Bieterwettbewerb in ihrem Land ebenfalls nicht gestatten. Betroffen wären Länder, die derzeit kein internationales Abkommen zur öffentlichen Auftragsvergabe mit der EU haben, jedoch keine Entwicklungsländer.

Andere Länder sollen ihr öffentliches Auftragswesen öffnen

Diese Maßnahme, die bloß mit dem Einverständnis der Europäischen Kommission angewendet werden kann, zielt darauf ab, die Verhandlungsposition der EU in Gesprächen mit Drittländern zu stärken. Die Kommission muss dazu einen „Mangel an substantieller Gegenseitigkeit“ in dem betroffenen Drittland bescheinigen.

„Wir versuchen nicht, unseren Markt abzuschotten. Wir versuchen, andere Länder zu motivieren, ihr öffentliches Auftragswesen für unsere Firmen zu öffnen“, sagte der Berichterstatter des Parlaments Daniel Caspary (EVP).

Um sicherzustellen, dass Entwicklungsländer nicht unbeabsichtigt Opfer der Maßnahme werden, schlagen die Abgeordneten vor, Länder auszunehmen, die „aufgrund mangelnder Diversifizierung und unzureichender Integration in das internationale Handelsgefüge als gefährdet gelten“.

Minderheit sieht Gefahr für EU-Industrie

Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, dass Beschränkungen wegen „Mangels an substantieller Gegenseitigkeit“ angewendet werden sollen, wenn internationale Arbeitsrechtsstandards, wie in der EU-Richtlinie zur öffentlichen Auftragsvergabe definiert, in einem Drittland nicht eingehalten werden. Der Vorschlag wurde von 479 Abgeordneten unterstützt. 184 stimmten dagegen bei insgesamt 17 Enthaltungen.

Eine Minderheit von 214 Abgeordneten stimmte in einer separaten Abstimmung gegen die vorgeschlagene Maßnahme und spiegelt damit die Ansicht einiger EU-Staaten wider, dass die Einführung einer solchen „Handelswaffe“ einen Gegenschlag der EU-Handelspartner provozieren könnte.

Quelle: Staatsanzeiger 3/2014, Seite 32

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