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Service, Nachrichten
19.08.2015, Schleswig-Holstein

Rechtsverordnung in Kraft

Die Rechtsverordnung zur Feststellung repräsentativer Tarifverträge ÖPV Straße/Schiene trat in Kraft.

Das im Oktober 2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein sah für den Bereich öffentlicher Personenverkehr auf Straße und Schiene die Bindung an „repräsentaive“ Tarifverträge vor. Ab 25. Juni 2015 sind nunmehr per Landesverordnung insgesamt 28 (!) mit einer tariffähigen Gewerkschaft abgeschlossene Tarifverträge als repräsentativ im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 festgestellt worden. Ab diesem Zeitpunkt gelten nunmehr die hier vereinbarten Entgelte und nicht mehr die „Auffanglösung“ des Mindestlohn von 9,18 €. Die Tarifverträge können beim Tarifregister des Landes angefordert werden: tarifregister(at)wimi.landsh.de.

Quelle: Auftragswesen Aktuell, Newsletter der ABST Brandenburg, Nr. 8/2015

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