Für den Begriff „Kleine und mittelständische Unternehmen“ (KMU) gebe es festgelegte Kriterien – für „Start-up“ fehle indes eine Legaldefinition, heißt es in dem Antrag (Drucksache 19/4971). Ob das vergaberechtlich hinderlich ist, ist einer der Punkte, die die Abgeordneten klären lassen wollen. Die Staatsregierung solle prüfen, ob eine Definition helfen könne, dass vergaberechtliche Sonderregelungen zugunsten der jungen Unternehmen rechtssicher eingesetzt werden können.
Inwieweit könnten ferner Vergabeverfahren durch eine vorhandene Definition vereinfacht werden und würde sie auch für die Förderung von Start-ups im Allgemeinen von Nutzen sein?
Die Antragsteller sehen Vorteile auf beiden Seiten, wenn sich mehr Start-ups an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen würden – derzeit bemühten sich nur 31 Prozent darum. Dabei hätten Bund, Länder und Kommunen große Budgets. Verwaltungen ihrerseits könnten vermehrt mit einem stärkeren technologischen Fokus in den Angeboten rechnen.
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