Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
19.06.2019, Deutschland

Statistik der Nachprüfungsverfahren

Im Jahr 2018 gab es 745 Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern des Bundes und der Länder. Damit ging die Zahl im Vergleich zu 2017 deutlich zurück.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Statistik der Nachprüfungsverfahren gemäß Paragraf 184 GWB für das Jahr 2018 veröffentlicht. Vor den Vergabekammern des Bundes (1 und 2) und der Länder sind im vergangenen Jahr 745 Anträge eingegangen. Das sind 79 eingegangene Anträge weniger als 2017 (824). Laut Forum Vergabe liegt die aktuelle Zahl sogar auf einem 18-Jahres-Tief. Die Zahl der erledigten Verfahren liegt bei 763.

Es wurden deutlich mehr Verfahren zugunsten der öffentlichen Auftraggeber beendet als zugunsten der Auftragnehmer (199 zu 98). 263 Verfahren wurden zurückgenommen.

Auf gleichbleibend hohem Niveau sind die Verlängerungen der Zuschlagsfristen, die in 400 Fällen ausgesprochen wurde. Teilweise ist dies für einzelne Verfahren mehrfach erfolgt, so hat etwa die Vergabekammer Rheinland bei 20 Eingängen 35 Mal verlängert.

Die Arbeitsauslastung der Vergabesenate der Oberlandesgerichte war mit 166 sofortigen Beschwerdeverfahren etwas höher als 2017 (153). Mit 155 erledigten Verfahren wird der Wert im Vergleich zu 2017 mit nur 114 Verfahren jedoch weit überschritten.

Quelle:

Zurück
Ähnliche Nachrichten