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Service, Nachrichten
20.01.2016, Deutschland

Stellungnahme zur Mantelverordnung

Die Deutsche Bauwirtschaft äußert sich in einer Presseerklärung zur Mantelverordnung.

Die Bauspitzenverbände „Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB)“ und „Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)“ äußern sich in einer gemeinsamen Presseerklärung zur Mantelverordnung der Vergaberechtsreform. Im Grundsatz würden beide Verbände die Mantelverordnung unterstützen. Kritisch werde jedoch der vom Bundesbau- und Umweltministerium (BMUB) vorgelegte 3. Arbeitsentwurf gesehen. Dieser sei weder für Auftraggeber noch für die Auftragnehmer aus dem Baugewerbe als verlässliche Arbeitsgrundlage einzustufen.

Wesentlicher Kritikpunkt ist das Bauen im Grundwasser. Die Präsidenten der Verbände, Bauer und Loewenstein, äußerten sich dazu wie folgt: „Das dem Entwurf zu Grunde liegende sogenannte Geringfügigkeitsschwellen-Konzept (GFS) gefährdet das Bauen im Grundwasser, da die Schwellen für einige Baustoffe so gering sind, dass sie nicht einmal für Trinkwasser eingehalten werden können“. Damit ginge ein Verwendungsverbot für eine Vielzahl an Baustoffen einher.

Darüber hinaus sei auch eine klare Zuordnung der abfallrechtlichen Verantwortlichkeiten notwendig, die sich insbesondere auf die Bauherren beziehen sollte. Nur so könne sichergestellt werden, dass der Bauherr sich bereits in der Planungsphase die Frage stellt, was mit den entstehenden Bau- und Abbruchabfällen geschehen soll. In der Praxis sei es nämlich schwierig, die Bauherren in die Pflicht zu nehmen. Dies führe dazu, dass die Entsorgung der Abfälle in die eigentliche Bauphase und damit auf die ausführenden Bauunternehmen verlagert wird. Laut Bauer und Loewenstein müsse diesem Trend dringend entgegengewirkt werden.

Zusammengefasst sind die Bauspitzenverbände der Meinung, dass der Entwurf der Mantelverordnung noch kein durchgängiges und harmonisiertes Regelwerk darstellt. Die Rechts- und Kostensicherheit für Bauunternehmen sei im vorgelegten Entwurf nicht gewährleistet. Abschließend fordern Bauer und Loewenstein „einheitliche und widerspruchsfreie Regelungen für eine Klassifizierung und Charakterisierung von mineralischen Abfällen auf der Baustelle, damit bereits in der Planungs- und Ausschreibungsphase die erforderliche Rechts- und Kostensicherheit für alle am Bau Beteiligten erreicht werden kann.“

Quelle: Gemeinsame Presseerklärung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V. und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes e.V. vom 13. Januar 2016

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