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Service, Nachrichten
01.03.2013, Deutschland

Tariftreue bei Auftragsvergabe

12 von 16 Bundesländern fordern von Unternehmen bei Aufträgen der öffentlichen Hand, den Unternehmensmitarbeitern ein festgelegtes Entgelt zu zahlen.

Tariftreue wird bei öffentlichen Aufträgen in 12 von 16 Bundesländern großgeschrieben. Grundlage hierfür sind die jeweiligen Landesgesetze, in denen Auftragnehmer dazu verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern einen tariflichen Lohn zu zahlen. Ziel der Verpflichtung zur Tariftreue ist ein fairer Wettbewerb ohne Lohndumping. Zumindest darin sind sich die zwölf Bundesländer einig. Unterschiede bestehen jedoch im Schwellenwert, ab wann Tariftreue gilt, sowie in den Branchen, in denen die Tariftreue angewandt werden muss. Alle Tariftreuegesetze verstoßen wohl bisher nicht gegen europäisches Recht. Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt verpflichten die Auftragnehmer bislang noch nicht zu einer bestimmten tariflichen Lohnzahlung. Jedoch gibt es bereits im Schwabenland diesbezüglich Änderungspläne und in Sachsen-Anhalt tritt ein entsprechendes Tariftreuegesetz demnächst in Kraft. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln hat auf seinen Internetseiten eine Übersicht über die Tariftreueregelungen der Bundesländer zur Verfügung gestellt.

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