Das geplante Tariftreuegesetz soll dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen mit Tarifbindung vergeben werden. Sonst hätten Unternehmen, die sich nicht an Tarife halten, einen Wettbewerbsvorteil – und das wolle man nicht unterstützen, so die Begründung für die Gesetzesinitiative. „Es geht um transparente und faire Verfahren und dazu gehört, dass wir mit Steuergeld kein Lohndumping betreiben“, sagte etwa Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) in der ersten Lesung im Bundestag am 10. Oktober.
Verdi hält das Gesetz in der jetzigen Fassung nicht für ausreichend wirksam. Die Gewerkschaft macht das besonders am Geltungsbereich fest – es soll erst ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro greifen. Für Verdi wären 10.000 Euro eine sinnvolle Grenze. Die Organisation kritisiert auch die Ausnahmeregelungen. So ist etwa geplant, die Beschaffung für die Bundeswehr auszunehmen.
Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
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