Mit Inkrafttreten des novellierten Thüringer Vergabegesetzes am 1. Dezember 2019 wurde in Thüringen ein vergabespezifisches Mindeststundenentgelt eingeführt. Die Höhe wird jährlich durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie festgelegt. Seit dem 01.01.2021 beträgt der Mindestlohn 11,73 Euro brutto pro Stunde.
Im Freistaat Thüringen müssen staatliche Auftraggeber gemäß § 10 Abs. 4 des Thüringer Vergabegesetzes den vergabespezifischen Mindestlohn beachten. Kommunalen und sonstigen öffentlichen Auftraggebern ist es freigestellt, ihn ebenfalls bei der Vergabe Ihrer Aufträge zu berücksichtigen.