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Service, Nachrichten
11.07.2019, Niedersachsen

Unmut über niedersächsischen Gesetzentwurf

Kritiker bezeichnen die Pläne der niedersächsischen Regierung für ein neues Vergaberecht als unsozial – Befürworter loben den Bürokratieabbau.

Wie der Weser-Kurier berichtet, sorgt der Gesetzentwurf der niedersächsischen Regierung für ein neues Vergaberecht für Unmut. Während das Wirtschaftsministerium den zusätzlichen Bürokratieabbau lobt, spricht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) von einer Schwächung des Tariftreuegesetzes.

Eine wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs ist die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Geplant ist in der Novelle auch eine Anhebung des Eingangsschwellenwertes von 10.000 auf 25.000 Euro netto. Etliche Liefer-, Bau- und Dienstleistungen im mittleren Bereich fielen somit aus der strengen staatlichen Aufsicht heraus, heißt es im Weser-Kurier, da damit der Geltungsbereich der Vorschriften zu Mindestlöhnen, sozialen Kriterien oder umweltfreundlicher Beschaffung eingeschränkt würde. Sogenannte Sektorenauftraggeber im Bereich der öffentlichen Wasser, Gas- und Elektroversorgung kämen sogar in den Genuss von noch deutlich höheren Schwellenwerten. Aus Sicht des DGB fallen dadurch „die Belange der Beschäftigten hinten runter.“ Das sei unsozial.

Der Entwurf (Drucksache 18/3693) wurde in den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung überwiesen. Dort ist am 30. August eine Anhörung geplant.

Quelle:

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