Zu den Branchen, die die Mindestarbeitsbedingungen der jeweiligen Tarifverträge bei öffentlichen Aufträgen verbindlich einhalten müssen, zählen Baugewerbe, Gebäudereinigung, Metall- und Elektroindustrie, Wach- und Sicherheitsgewerbe, IT-Dienstleistungen sowie Umweltschutz und Industrieservice. Der Vergabe-Mindestlohn ist Teil des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern.
Während die Landes-SPD in der neuen Verordnung eine gute Nachricht für die Beschäftigten sieht, glaubt die Vereinigung der Unternehmensverbände nicht, dass das Gesetz große Wirkung entfaltet. Die Mehrzahl der Betriebe zahle bereits 13,98 Euro. Bisher betrug der Vergabe-Mindestlohn in dem nordöstlichen Bundesland 13,50 Euro. Vergabeverfahren, die schon begonnen wurden, werden noch nach den alten Bedingungen weitergeführt.
Als der Vergabe-Mindestlohn 2018 eingeführt wurde, lag er bei 9,54 Euro. Seither hat die Landesregierung ihn regelmäßig angepasst. Der bundesweite gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 12,82 Euro.
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