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Service, Nachrichten
14.06.2016, Niedersachsen

Vergabegesetz reformiert

Das Land Niedersachsen passte sein Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) an.

Kürzlich verabschiedete der niedersächsische Landtag den Gesetzesentwurf zur Anpassung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) an die Änderungen durch die Vergaberechtsreform. Das geänderte Landesvergaberecht tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.

Ziel der Gesetzesänderungen ist die Vereinfachung von Vergabeverfahren. Der Kern des Gesetzes, Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenzuwirken sowie soziale und ökologische Aspekte bei der Vergabe stärker zu berücksichtigen, bleibt bestehen.

Dazu Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Mit den Änderungen sorgen wir für die niedersächsischen Unternehmen ebenso wie für die öffentlichen Auftraggeber für Verbesserungen. Niedersachsen ist das erste Bundesland, das seine vergaberechtlichen Landesvorschriften an die des Bundes anpasst. Besonders wichtig ist es mir, dass die Vorschriften zur umweltverträglichen Beschaffung und zur Berücksichtigung sozialer Kriterien sowie mittelständischer Interessen nicht geändert werden. Niedersachsen behält damit ein modernes Landesvergaberecht. Die öffentliche Hand kann so beim Einkauf ihrer Vorbildfunktion weiterhin gerecht werden.“

Weitere wesentliche Änderungen des NTVergG:

  • Die landesspezifische (nur für Vergaben öffentlicher Auftraggeber anzuwendende) Mindestentgeltregelung wird durch die bundesweiten Regelungen des Mindestlohngesetzes ersetzt.
  • In Zukunft ist nur noch bei Ausführungen eines Auftrags im Inland die Einhaltung von Mindestentgelten zu beachten. Damit wird einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 18.09.2014 Rechnung getragen und die Europakonformität sichergestellt.
  • Im Bereich des Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) bleibt die bisherige Regelung zur Tariftreue bestehen. Hier erfolgt eine klarstellende Ergänzung, dass dies auch für Unteraufträge gilt.
  • Im sog. freigestellten Schülerverkehr ist zukünftig nur noch der für Dienstleistungen einschlägige Mindestlohn zu fordern.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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