Bürokratieabbau in Rheinland-Pfalz: Vereinfachte Vergabeverfahren für Unternehmen
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Wertgrenzen erhöht – Rheinland-Pfalz macht ernst mit Bürokratieabbau

Für Landeswirtschaftsministerin Daniela Schmitt sind die Änderungen eine Reaktion auf die „Herausforderungen unserer Zeit.“ Man gebe den Unternehmen und den öffentlichen Auftraggebern „den Spielraum, den sie brauchen.“ Das heißt konkret:

  • Liefer- und Dienstleistungen können bis zu 100.000 Euro (bisher: 80.000 beziehungsweise 40.000 Euro) einfacher vergeben werden. Im Einzelfall ist eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ausreichend.
  • Bauaufträge sind bis zu einem geschätzten Auftragswert von 250.000 Euro über vereinfachte Verfahren möglich (vorher 200.000 Euro). Freihändige Vergaben können hier bis 100.000 Euro (bisher 40.000 Euro) durchgeführt werden.
  • Ferner hob das Land die Grenze für Direktvergaben, also Vergaben ohne Ausschreibungsverfahren, von 3.000 auf 10.000 Euro an.

Rheinland-Pfalz möchte mit diesen „praxistauglichen Regeln“ mehr Flexibilität und Schnelligkeit in öffentliche Vergabeverfahren bringen und hofft, dass sich wieder mehr Unternehmen an Ausschreibungen beteiligen.

 

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