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Service, Nachrichten
18.12.2015, Deutschland

Zertifizierte Holzprodukte

Vergabe von Aufträgen darf in Zukunft nur an Unternehmen mit lückenloser Nachweiskette erteilt werden.

Am 17. Januar 2011 wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) der „Gemeinsame Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten“ vom 22. Dezember 2010 mit begleitender Erklärung veröffentlicht. Hierzu wurde ein Rundschreiben herausgeben. Danach müssen sich die Bundesministerien bei ihren Beschaffungen bis heute richten.

Nach dem Erlass müssen Holzprodukte, die durch den Bund beschafft werden, aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, vergleichbaren Zertifikaten oder mittels Einzelnachweis zu führen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Internetpräsenzen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Diesem Erlass wurde am 10. Dezember 2015 eine Erweiterung hinzugefügt. Wichtigste Neuerung für Unternehmen ist, dass die Beschaffung von Holzprodukten nur noch an Unternehmen vergeben werden darf, die eine Chain of Custody (CoC)-Zertifizierung, also eine lückenlose Nachweiskette, vorweisen können. Diese Vorschrift ist ab dem 01. Juli 2016 gültig, allerdings werden bereits ab dem 01. April 2016 nur noch Unternehmen zu beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben eingeladen, die über eine CoC-Zertifizierung verfügen. Dies gilt ebenso für Nachunternehmer.

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn eine entsprechende Prüfung (z.B. durch das Thünen-Institut in Hamburg oder das Bundesamt für Naturschutz in Bonn)durchgeführt und vorgewiesen wird. Für kleine Betriebe gibt es außerdem die Möglichkeit der kostengünstigeren Gruppenzertifizierung.

Quelle: Handelskammer Hamburg

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