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Service, Nachrichten
07.01.2013, Brandenburg

Zweite Mindestlohn-Kommission gegründet

Nach Rheinland-Pfalz stellte nun auch Brandenburg eine Mindestlohn-Kommission auf, die der Landesregierung eine Anpassung der Lohnuntergrenze vorschlägt.

Das neunköpfige Gremium setzt sich aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Wissenschaft und Landesverwaltung zusammen. Den Vorsitz, der zwar nicht stimmberechtigt aber beratend tätig ist, hat Arbeitsstaatssekretär Wolfgang Schroeder inne. Ziel ist es, der Landesregierung Brandenburg alle zwei Jahre einen Mindestlohn für öffentliche Aufträge von Land und Kommunen vorzuschlagen. Grundlagen hierfür sollen vor allem die Entwicklung der Löhne, Preise und Wirtschaft sein. Kommt es zu einem neuen Mindestlohn, der derzeit bei 8 € liegt, muss das Vergabegesetz geändert werden. Mit einem Vorschlag wird im Laufe des Jahres gerechnet. Am Ende entscheidet der Landtag über die Höhe des Mindestlohns für öffentliche Aufträge des Bundeslands Brandenburg.

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