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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Ausschluss wegen geringfügig Beschäftigter

Das OLG Düsseldorf legte in einem Beschluss fest, dass Auftraggeber nicht den Einsatz von nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigten fordern dürfen!

Auftraggeber dürfen nicht fordern, nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einzusetzen, das OLG Düsseldorf erklärte diese vertragliche Anforderung im Rahmen einer Reinigungsausschreibung als vergaberechtswidrig. Ein Unternehmen, das ausschließlich Leiharbeitnehmer einsetzte, hatte mit einem erfolgreichen Nachprüfungsantrag erreicht, dass der Auftraggeber verpflichtet wurde, das Verfahren zurückzuversetzen und die entsprechende Vertragsklausel zu korrigieren. Das OLG Düsseldorf begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Ausschluss geringfügig Beschäftigter nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt war.

Dies aber fordert § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB für zusätzliche Bedingungen an die Auftragsausführung. Dass gerade der Einsatz von Minijobbern zu Qualitätseinbußen führen würde, konnte der Auftraggeber nicht nachweisen. Der Senat wies unter anderem auch darauf hin, dass das Gebäudereinigerhandwerk zu den Branchen gehöre, in denen typischerweise eine Vielzahl ungelernter Arbeiter beschäftigt werde. Auch Belange des Allgemeinwohls konnte der Auftraggeber nicht mit Erfolg ins Feld führen. Das OLG Düsseldorf verwies auf den hinreichenden sozial- und arbeitsrechtlichen Schutz der geringfügig Beschäftigten, insbesondere im Hinblick auf den gesetzlich festgelegten tariflichen Mindestlohn. Was arbeits- und sozialrechtlich erlaubt ist, darf der Auftraggeber demnach nicht in den Vergabeunterlagen ausschließen.

Fazit

Die Entscheidung entspricht möglicherweise einem Trend der Vergabekammern und Gerichte, soziale Aspekte eher restriktiv zu berücksichtigen. Letztlich hätte damit allen Debatten im Hinblick auf ökologische und soziale Aspekte zum Trotz das Ziel der wirtschaftlichen Beschaffung im klassischen Sinn weiterhin Vorrang.

Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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