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Vergaberecht, Vergabelexikon

Verhandlungsverfahren

Das Verhandlungsverfahren ist eine Verfahrensart bei europaweiten Vergaben, vgl.§ 17 VgV; § 3 EU VOB/A. Es ist weniger formstreng als das Offene und Nichtoffene Verfahren und ermöglicht dem Auftraggeber mit oder ohne vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb in begrenztem Umfang und nach Maßgabe der vergaberechtlichen Grundsätze Verhandlungen mit Bietern. Es ist grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Mehr zum Thema Verhandlungsverfahren lesen Sie in unserem Vergabe24-Blog.

Glossar
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