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BA.007.702 - Planungsleistungen Radachse Westliche-Karl-Friedrich-Straße



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Planungsleistungen Radachse Westliche-Karl-Friedrich-Straße  ( GTA 2016.38 )

GTA 2016.38  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim

Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE129
Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt - Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 723139-2603
E-Mail: ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de
Fax: +49 723139-2846  

Hauptadresse: (URL) http://www.pforzheim.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL) http://www.vergabe24.de  


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-156a2e22cc3-5f1334933c159fa6

die oben genannten Kontaktstellen  


an die oben genannten Kontaktstellen
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Planungsleistungen Radachse Westliche-Karl-Friedrich-Straße
Referenznummer der Bekanntmachung: GTA 2016.38  

71000000-8  

Dienstleistungen  

Vergabe von Ingenieurleistungen für den Umbau der Westlichen Karl-Friedrich-Straße zwischen Fußgängerzone Brötzingen und Belfortstraße / Haus der Jugend in Pforzheim.  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil: 71300000-1
71322500-6
 

   

DE129  

Stadt Pforzheim
POA - Zentrale Vergabestelle
Marktplatz 1
75175 Pforzheim  

Die Stadt Pforzheim beabsichtigt den Umbau der Westlichen Karl-Friedrich-Straße zwischen Fußgängerzone Brötzingen und Belfortstraße / Haus der Jugend in Pforzheim zur Radverkehrsachse.
Die Baumaßnahme soll im Juli 2017 beginnen und bis November 2019 abgeschlossen werden.
Die anrechenbaren Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen netto ca. 2.965.000 EUR.
Grundlage für die Maßnahme ist die vorliegende Ausführungsplanung. Zu erbringen sind im Wesentlichen die Leistungen, wie sie in den Leistungsphasen 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) und 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI 2013 beschrieben sind sowie die örtliche Bauüberwachung.
Die Gesamtlänge der umzubauenden Straße beträgt etwa 1.280 m. Insgesamt werden ca. 25.000 qm zu befestigende Straßenfläche hergestellt, einschließlich Bushaltestellen, Parkierungsflächen, Baumpflanzquartiere, Gehwegen, Möblierung und sonstige Ausstattung.  

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
 

   

Laufzeit in Monaten: 40


Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  


Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1.Gesamtumsatz und Umsatz für vergleichbare Leistungen wie in § 47 HOAI beschrieben: 10%.
1.1 Mindestumsatz pro Jahr 350.000 EUR, Bewertung mit 1 Punkt.
1.2 je weitere 20% über dem Mindestumsatz, Bewertung mit je 1 weiterem Punkt.
1.3 mögliche Gesamtpunktzahl = 5 Punkte.
2.Referenzen: 65%
3.Technische Leitung: 20%
4.Mitarbeiterstruktur: 5%
4.1 Büromindestgröße größer/gleich 5 Mitarbeiter (incl. Geschäftsführer, Bewertung mit 1 Punkt.
4.2 je weitere 3 Mitarbeiter, Bewertung mit je einem weiteren Punkt.
4.3 mögliche Gesamtpunktzahl = 5 Punkte.  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   

Teilnahmeberechtigt sind Ingenieure/Beratende Ingenieure:
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur oder Beratender Ingenieur tätig zu werden, 2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen,
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.  

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
 

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
 


 

   

   

siehe Bewerbungsbedingungen in den Auftragsunterlagen  

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind  

Abschnitt IV: Verfahren

   

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb  


 

Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote  

   

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 23.09.2016 13:00 Uhr  

Tag: 07.10.2016  

DE  


 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

Vorläufiger Ablauf (voraussichtlich).
Aufforderung Bieter zur Verhandlung: KW 40/2016.
Die vorhandenen Planungsleistungen / relevanten Unterlagen werden den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Verhandlung in Form einer Daten-DVD zur Verfügung gestellt.
Durchführung Auftragsgespräche: Erste Gesprächsrunde 08.11.2016/09.11.2016 sowie (bei Bedarf) zweite Gesprächsrunde 15.11.2016/16.11.2016. Den genauen Termin und den Ort erhalten die erfolgreichen Bewerber mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
Beauftragung (unter der Voraussetzung der Freigabe durch die gemeinderätlichen Gremien): Dezember 2016.
Gefordert werden bei der Einreichung der Teilnahmeanträge ausschließlich Eigenerklärungen oder Kopien mit dem Vorbehalt, vor einer Zuschlagserteilung bei Bedarf entsprechende Nachweise der zuständigen Stellen im Original bzw. durch beglaubigte Kopien nachzufordern.
Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u.a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular) abgefordert. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist das Bewerbungsformular für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen. Es ist nur ein Bewerbungsformular zugelassen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Rückfragen zur Ausschreibung können nur schriftlich per Post, Fax oder E-Mail bis 15.09.2016, 12:00 Uhr (Eingang) an die Stadt Pforzheim - Personal- und Organisationsamt, Zentrale Vergabestelle, Neues Rathaus, 75175 Pforzheim, Telefax: +49 7231 392846, E-Mail: ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de unter Angabe der Projektbezeichnung "GTA 2016.38 Radachse Westliche Karl-Friedrich-Strasse" gestellt werden.
Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die darauf schriftlich zugesandten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postleitzahl / Ort: 76247 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219264049
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.rp-karlsruhe.de
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihremWortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einerBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach derVeröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichenAuftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung desAuftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

23.08.2016