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BA.011.850 - Sammlung und Entsorgung von Sonderabfällen



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

Sammlung und Entsorgung von Sonderabfällen  ( AGRMK-2016-0009 )

AGRMK-2016-0009  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsgesellschaft des Rems-Murr-Kreises mbH

Postanschrift: Stuttgarter Strasse 110
Postleitzahl / Ort: 71332 Waiblingen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE116
Kontaktstelle(n): Herr Dr. Manfred Siglinger

E-Mail: manfred.siglinger@awg-rems-murr.de
 

Hauptadresse: (URL) http://www.awg-rems-murr.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-158afc4036f-2fc673dd52e3221b

Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen sind erhältlich bei:
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038
Stuttgart, D, Tel.-Nr.: 0711/66601-555, Fax: 0711/ 66601-84, Email:
vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de, Internet-Adresse (URL): www.vergabe24.de

Vergabeunterlagen in Papierform: 32,81 Euro inkl. MwSt.
Alternativ auf CD: 22,19 Euro (inkl. MwSt.)


die oben genannten Kontaktstellen  


an die oben genannten Kontaktstellen
 

Andere: Kommunale GmbH  

Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft  

Abschnitt II: Gegenstand

   

Sammliung und Entsorgung von Sonderabfällen
Referenznummer der Bekanntmachung: AGRMK-2016-0009  

90500000-2  

Dienstleistungen  

Sammlung und Entsorgung von Sonderabfällen  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil: 90511300-5
90510000-5
90520000-8
 

   

DE116  

Rems-Murr-Kreis  

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen:
- Sammlung von Sonderabfall-Kleinmengen mittels Umweltmobil
- Konditionierung, Etikettierung, Verladen/Umschlag, Abtransport und Entsorgung der von der AWG an vier stationären Problemmüllsammelstellen (PMS) sowie an zwei Deponien im Kreisgebiet angenommenen und der mit dem Umweltmobil gesammelten Sonderabfall-Kleinmengen (inkl. Prüfung/Sortierung von undeklarierten Substanzen).  

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
 

   



Beginn: 01.01.2018 Ende: 31.12.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe II.2.11)  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2022), wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (bis zum 30.06.2021) vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).  


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   

   

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
 

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
 


 

   

   

Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau-und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue-und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in baden-Württemberg (Landestreue-und Mindestlohngesetz - LTMG).  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  


 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 10.01.2017 14:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.04.2017
 

Tag: 10.01.2017, Ortszeit: 14:10
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen
ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen
dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich
schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt.
Die Bewerber/ Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform
registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bewerberinformationen informiert. Mündliche
Auskünfte werden von der ausschreibenden Stelle nicht erteilt. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen
interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform
(kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen": Die Angebote sind ausschließlich in Papierform bei
der genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zulässig.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl / Ort: 76247 Karlsruhe
Land: Deutschland (DE)




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt
worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

30.11.2016