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BA.045.902 - Übernahme und Verwertung von Abfällen für die AWRM



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Übernahme und Verwertung von Abfällen für die AWRM  ( AGRMK-2018-0002 )

AGRMK-2018-0002  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR

Postanschrift: Stuttgarter Strasse 110
Postleitzahl / Ort: 71332 Waiblingen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE116
Kontaktstelle(n): Herr Schwarz
Telefon: +49 071515019526
E-Mail: j.schwarz@awrm.de
Fax: +49 71515019551  

Hauptadresse: (URL) http://www.abfallwirtschaft-rems-murr.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1626b369cc4-7dfcdb7bd660c8cd

die oben genannten Kontaktstellen  


an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR

Postanschrift: Stuttgarter Strasse 110
Postleitzahl / Ort: 71332 Waiblingen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE116
Kontaktstelle(n): Frau Maier, Zimmer 035


E-Mail: j.schwarz@awrm.de
Hauptadresse: (URL) http://www.abfallwirtschaft-rems-murr.de
 

Einrichtung des öffentlichen Rechts
 

Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft  

Abschnitt II: Gegenstand

   

Übernahme und Verwertung von Abfällen für die AWRM
Referenznummer der Bekanntmachung: AGRMK-2018-0002  

90513000-6  

Dienstleistungen  

Die Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben:
Los 1: Übernahme und Verwertung von Ersatzbrennstoff
Los 2 a/b: Übernahme und Verwertung von Überkorn  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich für: alle Lose

 

   

Los-Nr. 1 Übernahme und Verwertung von Ersatzbrennstoff.
Los-Nr: 1  

CPV-Code Hauptteil: 90513000-6
 

   

DE116  

Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal und Verwertungsanlage des Auftragnehmers  

- Regelmäßige Übernahme der Abfälle an der Biovergärungsanlage in Backnang-Neuschöntal (Containerzug oder Schubbodenfahrzeuge);
- Transport der Abfälle zu einer zugelassenen Verwertungsanlage;
- Verwertung der Abfälle;
- Mengenspanne: 900 - 1.100 Mg/a Ersatzbrennstoff (Aufbereitungsreste Bioabfall vor der Kompostierung/Vergärung). Die Abfälle haben die Abfallschlüsselnummer 19 05 01. Für das erste Vertragsjahr (2018) beträgt die Verwertungsmenge ca. 50 % der angegebenen Spannbreite.  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 16.07.2018 Ende: 31.12.2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Vgl. Ziffer II.2.11).  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2021), wenn er nicht spätestens bis zum 31.03.2020 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).  


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

   

Los-Nr. 2 a: Übernahme und Verwertung von Überkorn.
Los-Nr: 2  

CPV-Code Hauptteil: 90513000-6
 

   

DE116  

Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal und Verwertungsanlage des Auftragnehmers  

- Regelmäßige Übernahme der Abfälle an der Biovergärungsanlage in Backnang-Neuschöntal (Containerzug oder Schubbodenfahrzeuge);
- Transport der Abfälle zu einer zugelassenen Verwertungsanlage;
- Verwertung der Abfälle;
- Übernahme und Verwertung von ca. 2.300 - 2.800 Mg/a Überkorn (Aufbereitungsreste nach Vergärung und Siebung). Die Abfälle haben die Abfallschlüsselnummer 19 05 01. Für das erste Vertragsjahr (2018) beträgt die Verwertungsmenge je Mengenlos ca. 50 % der angegebenen Spannbreite.  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 16.07.2018 Ende: 31.12.2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Vgl. Ziffer II.2.11).  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2021), wenn er nicht spätestens bis zum 31.03.2020 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).  


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

   

Los-Nr. 2 b: Übernahme und Verwertung von Überkorn.
Los-Nr: 3  

CPV-Code Hauptteil: 90513000-6
 

   

DE116  

Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal und Verwertungsanlage des Auftragnehmers  

- Regelmäßige Übernahme der Abfälle an der Biovergärungsanlage in Backnang-Neuschöntal (Containerzug oder Schubbodenfahrzeuge);
- Transport der Abfälle zu einer zugelassenen Verwertungsanlage;
- Verwertung der Abfälle;
- Übernahme und Verwertung von ca. 2.300 - 2.800 Mg/a Überkorn (Aufbereitungsreste nach Vergärung und Siebung). Die Abfälle haben die Abfallschlüsselnummer 19 05 01. Für das erste Vertragsjahr (2018) beträgt die Verwertungsmenge je Mengenlos ca. 50 % der angegebenen Spannbreite.  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 16.07.2018 Ende: 31.12.2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Vgl. Ziffer II.2.11).  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2021), wenn er nicht spätestens bis zum 31.03.2020 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).  


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Lose 1 und 2 a/b:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Lose 1 und 2a/b:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2015 bis 2017 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.  


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Los 1: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Abfall (ASN 20 03 01, 19 12 12 oder 19 05 01).
Lose 2 a/b: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Abfall (ASN 20 03 01, 19 12 12 oder 19 05 01).
Lose 1 und 2 a/b:
- Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Aufbereitungs-/Verwertungsanlage/-n für die zu übernehmenden Abfälle.
- Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Los 1: Referenz/-en (als Eigenerklärung) �ber die Verwertung von mind. 500 Mg Abfall (ASN 20 03 01, 19 12 12 oder 19 05 01) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für die Jahre 2015 bis 2017 mit Angabe der/des Auftraggeber/-s und der jeweiligen Menge vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
Lose 2 a/b: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von mind. 1.500 Mg Abfall (ASN 20 03 01, 19 12 12 oder 19 05 01) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für die Jahre 2015 bis 2017 mit Angabe der/des Auftraggeber/-s und der jeweiligen Menge vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
Lose 1 und 2 a/b:
- Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Aufbereitungs-/Verwertungsanlage/-n für die zu übernehmenden Abfälle. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Für den Fall, dass mehrere Anlagen genutzt werden, ist der Nachweis für alle Anlagen zu führen.
- Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetztes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.  


 

   

   

Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetztes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz-LTMG).  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 08.05.2018 11:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.07.2018
 

Tag: 08.05.2018, Ortszeit: 11:15
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "Vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation, weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform "Vergabe24" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der E-Vergabeplattform "Vergabe24" erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte und Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation, Angebote sind einzureichen":
Die Angebote sind ausschließlich in Papierform bei der genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine elektronische Abgabe ist nicht zulässig.

Erläuterung zur Bezeichnung der Lose:
In dem Bekanntmachungstext sind aufgrund der Vorgaben zum Formularaufbau die Losbezeichnungen Los-Nr. 2 und Los-Nr. 3 unter Ziff. II.2.1) (Bezeichnung des Auftrags) verwendet. Es wird darauf hingewiesen, dass darunter die in den Vergabeunterlagen verwendeten Lose 2a und 2b zu verstehen sind.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort: 76247 Karlsruhe
Land: Deutschland (DE)




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

29.03.2018