BA.073.761 - GM 2018.58 Generalsanierung Heinrich-Wieland-Schule Planungsleistungen Architektur
Amtlicher Bekanntmachungstext
GM 2018.58 Generalsanierung Heinrich-Wieland-Schule
Planungsleistungen Architektur
GM 2018.58
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE129
Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt - Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 723139-0
E-Mail: ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de
Fax: +49 723139-2846
Hauptadresse: (URL)
http://www.pforzheim.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-167f04b492d-6e596138266d0307
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
http://www.vergabe24.de
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung HWS - Planungsleistungen Gebäude
Referenznummer der Bekanntmachung: GM 2018.58
71000000-8
Dienstleistungen
Planungsleistungen Gebäude und Innenräume für die Sanierung der Heinrich-Wieland-Schule in Pforzheim
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil: 71200000-0
DE129
Pforzheim
Die Gebäude der Heinrich-Wieland-Schule weisen einen erheblichen Instandsetzungsbedarf auf und sollen daher saniert werden. A- und B-Bau sollen teilweise saniert werden. Dabei sind die Dachabdichtungen zu erneuern und die Haustechnik ist partiell zu überarbeiten. Arbeiten, die diese Gebäude betreffen, umfassen die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 34 HOAI. Der C-Bau soll generalsaniert werden. Eine Einrichtungsplanung, die im Jahr 2017 von der Gesellschaft für Umweltplanung Stuttgart GbR (GUS) erstellt wurde, liegt bereits vor. Eine umfangreiche Grundlagenermittlung für dieses Gebäude wurde durch das Gebäudemanagement der Stadt Pforzheim durchgeführt. Die zu vergebende Planungsleistung betrifft somit die Leistungsphasen 3 bis 9.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Beginn: 27.05.2019 Ende: 18.08.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: (siehe Bewerbungsformular und Aufgabenbeschreibung)
Mitarbeiteranzahl Büro: 10 %
Größe Projektteam: 10 %
Referenzprojekte:
Kategorie A 40%
Kategorie B 20%
Kategorie C 10%
Zertifikate / Qualifikationsnachweise: 10 %
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Büros, die folgende Kriterien erfüllen:
1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Archtitekt zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden;
2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen;
3) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürlicheoder juristische Personen gestellt werden.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
siehe Bewerbungsbedingungen in den Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 07.02.2019 14:00 Uhr
Tag: 25.02.2019
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24.05.2019
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Die vorhandenen Planungsleistungen/relevanten Unterlagen werden, sofern sie nicht bereits der Aufforderung zur Teilnahme beigefügt wurden, den ausgewählten Bietern mit derAufforderung zur Angebotsabgabe und zur Verhandlung elektronisch zur Verfügung gestellt.
Durchführung Verhandlungsgespräche: ca. 10.04.2019. Den genauen Termin und den Ort erhalten die erfolgreichen Bewerber mit der Angebotsaufforderung. Die
Beauftragung erfolgt voraussichtlich ca. im Mai 2019.
Gefordert werden bei der Einreichung der Teilnahmeanträge ausschließlich Eigenerklärungen oder Kopien mit dem Vorbehalt, vor einer Zuschlagserteilung bei Bedarf entsprechende Nachweise der zuständigen Stellen im Original bzw. durch beglaubigte Kopien nachzufordern.
Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter(Bewerbungsformular) abgefordert. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen voneinem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben (bzw. Nennung Firma und Firmeninhaber).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist das Bewerbungsformular für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen. Es ist nur ein Bewerbungsformular zugelassen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Rückfragen zur Ausschreibung können nur schriftlich per E-Mail (Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de) bzw. als Bieternachricht über die Vergabeplattform unter Angabe der Projektbezeichnung "GM 2018.58" gestellt werden.
Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die darauf schriftlich zugesandten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Alle 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268732
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
http://www.rpk.bwl.de
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihremWortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einerBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichthat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach derVeröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichenAuftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung desAuftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
07.01.2019