BA.078.144 - Druckherstellung und Lieferung des Theatermagazins
Amtlicher Bekanntmachungstext
Druckherstellung und Lieferung des Theatermagazins "Reihe 5" ( WSS-2019-0002 )
WSS-2019-0002
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Württembergische Staatstheater Stuttgart
Postanschrift: Oberer Schloßgarten 6
Postleitzahl / Ort: 70173 Stuttgart
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE11
Telefon: +49 7112032247
E-Mail: julia.kallmann@staatstheater-stuttgart.de
Fax: +49 71120328247
Hauptadresse: (URL)
http://www.staatstheater-stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL)
http://www.staatstheater-stuttgart.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-168a316de8d-30aec3667a7378ba
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-168a316de8d-30aec3667a7378ba
Regional- oder Kommunalbehörde
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
Druckherstellung und Lieferung des Theatermagazins "Reihe 5"
Referenznummer der Bekanntmachung: WSS-2019-0002
22213000-6
Lieferauftrag
Druckherstellung und Lieferung des Theatermagazins "Reihe 5"
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil:
DE11
Württembergische Staatstheater Stuttgart
Oberer Schloßgarten 6
70173 Stuttgart
Deutschland
Ca. 2.500.000 Exemplare
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Beginn: 01.09.2019 Ende: 31.08.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag verlängert sich maximal zweifach jeweils um eine Spielzeit (1.9. - 31.8. eines Kalenderjahres), wenn nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Aufgrund der Einhaltung der Reaktionszeiten des sehr eng getakteten Produktionsprozesses sowie die Möglichkeit zur Wahrnehmung von Vorortterminen im Rahmen des Druckprozesses durch die Hausgrafikerin des Auftragnehmers (z.B. Farbprüfung, Druckabnahme) muss die Druckerei von Stuttgart-Mitte mit dem Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln in maximal 90 Minuten (einfache Strecke) erreichbar sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters,
a) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
b) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
c) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB aus-zuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
d) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
e) dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachkommt und
kein Verstoß diesbezüglich durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Nachweise über die regelmäßige und rechtzeitige Zahlung von Steuern und Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung sind dem Angebot beizufügen.
f) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: a) Benennung der Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Bieters, und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (abgeschlossene Geschäftsjahre)
b) Angaben zu mindestens zwei realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 3 Jahren, bei denen in Art, Umfang und Ausrichtung (Magazin) mit dem ausgeschriebenen Druckerzeugnis vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Als Referenzen können nur Druckaufträge für Magazine berücksichtigt werden.
Referenzen mit folgenden Angaben:
? Name des Auftraggebers:
? Benennung des Ansprechpartners
? Bezeichnung und Standort der Referenz:
? Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen
? Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen
? Angaben zur Auftragssumme (EUR, netto)
? Zeitraum der Leistungserbringung:
? Angaben zu Eigenleistung bzw. Kooperation
Dem Angebot ist jeweils ein kostenloses Druckexemplar der jeweiligen Referenz beizufügen, d.h. dieses ist gesondert in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag an den Auftraggeber zu senden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 29.03.2019 24:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.05.2019
Tag: 30.03.2019, Ortszeit: 00:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
a) Eignungsunterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
c) Die Angebote dürfen nur elektronisch abgegeben werden.
Druckexemplare zu den Referenzen müssen bis zum Schlusstermin für die Abgabe der Angebote im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß ZIff. I.1) und bei persönlicher Abgabe:
Württembergische Staatstheater Stuttgart, Pforte Opernhaus oder Pforte Schauspielhaus, Oberer Schloßgarten 6, 70173 Stuttgart,
eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis "NICHT ÖFFNEN - Druckexemplare Referenzen für Druckerstellung des Theatermagazins "Reihe 5"" zu versehen.
d) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Beknanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
12.02.2019