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BA.081.623 - Ausstattung von 39 Haltestellen in Ludwigsburg mit Anlagen zur Dynamischen Fahrgastinformation (DFI). Ausgeschrieben wird ein schlüsselfertiges DFI-System.



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Ausstattung von 39 Haltestellen in Ludwigsburg mit Anlagen zur Dynamischen Fahrgastinformation (DFI). Ausgeschrieben wird ein schlüsselfertiges DFI-System.  ( LB-ZVS-2019-0010 )

LB-ZVS-2019-0010  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigsburg Zentrale Vergabestelle

Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Postleitzahl / Ort: 71638 Ludwigsburg
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE115
Kontaktstelle(n): Fachbereich Organisation und Personal, Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 71419103017
E-Mail: vergabestelle@ludwigsburg.de
 

Hauptadresse: (URL) http://www.ludwigsburg.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16949645921-52225fd1a99c987d

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Ausstattung von 39 Haltestellen in Ludwigsburg mit Anlagen zur Dynamischen Fahrgastinformation (DFI). Ausgeschrieben wird ein schlüsselfertiges DFI-System.
Referenznummer der Bekanntmachung: LB-ZVS-2019-0010  

48813100-1  

Lieferauftrag  

Ausstattung von Haltestellen mit Anlagen zur Dynamischen Fahrgastinformation (DFI)  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil: 48000000-8
48620000-0
48627000-9
48813200-2
 

   

DE115  

Stadt Ludwigsburg
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg
Deutschland  

Die Stadt Ludwigsburg verfügt über 27 Anzeiger zur Dynamischen Fahrgastinformation (DFI) am ZOB und an ausgewählten Haltestellen im Stadtgebiet. In einer zweiten Ausbaustufe sollen nun eine Reihe an Haltestellen in der Kernstadt und in den Stadtteilen mit Anzeigern ausgestattet werden.
Die wesentlichen Ziele dieses Vorhabens lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Lieferung und Installation von 39 doppelseitigen DFI-Anzeigern (TFT, 46 Zoll Diagonale) mit Anzeigersoftware einschließlich Masten und Vorlesefunktion (Text-to-Speech).
- Einrichtung und Inbetriebnahme einer DFI-Verwaltungssoftware (multibenutzerfähig, mandantenfähig, browserbasierte Bedienung / Überwachung / Administrierung) einschl. Wartung und Service.
- Einrichtung einer Datenschnittstelle zur VVS-Datendrehscheibe (TRIAS, VDV 431-2) zur Anforderung von Bus- und Bahn-, Soll- und Ist-Daten.
- Selbständiger und autonomer Betrieb der Anlagen, überwacht vom Fachbereich Tiefbau und Grünflächen nach einer kurzen Einführungs- und Schulungsphase.
Ausgeschrieben wird ein schlüsselfertiges DFI-System.  


Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
Name: Qualität des Systems (Funktionalität, Ästhetik, Umsetzung und Betrieb/Nachhaltigkeit), Gewichtung: 40,00


Preis
Gewichtung: 60,00
 

   



Beginn: 01.07.2019 Ende: 08.12.2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

Bieterfragen sind bis spätestens 08.04.2019, 12.00 Uhr, ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
Für die Informationsübermittlung wird ausschließlich der unter Ziff. I.3 genannten Zugang verwendet. Nur Bieter, welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert.  

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   

Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach -sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer- an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie III.1.3) (technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Geforderte Nachweise:
1.1.1
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer etc.) beizulegen. (Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: eine formlose Erklärung, weshalb für die Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handeslregistern abrufbar sind.
1.1.2
Aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die Bezahlung der Beiträge
1.1.3
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und Krankenkasse.
1.1.4
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bieter ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen.  


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.2.1
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer.
1.2.2
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer:
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist.
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde.
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt wurde.
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde.
- Eigenerklärung, dass umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen erfüllt wurden.
1.2.3
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
1.2.4
Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
1.2.5
Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden i. H. v. 2.000.000 EUR, für Sachschäden i. H. v. 1.000.000 EUR und für Vermögensschäden i.H.v. 100.000 EUR je Versicherungsfall. Falls die geforderten Mindestdeckungssummen nicht bereits in der geforderten Höhe bestehen, erklärt der Bieter, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen bzw. angepasst wird für die gesamte Dauer der Auftragsausführung. Die Risikodeckung ist spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch den Auftraggeber nachzuweisen.

Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der EEE angegebene Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Die Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssummen erfüllen:
Personenschäden: 2.000.000 EUR
Sachschäden: 1000.000 EUR
Vermögensschäden: 100.000 EUR  


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten drei Jahren vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während der Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:1. Erwartet werden mindestens 3 abgenommene Referenzprojekte mit folgenden Angaben:
- Projektbezeichnung,
- Ort,
- Auftraggeber,
- Ansprechpartner mit Telefonnummer beim AG,
- Ort der Ausführung,
- Inbetriebnahmedatum und
- Lieferumfang

Die Abnahme der jeweiligen Referenz darf nicht länger als drei Jahre als das Submissionsdatum dieses Vorhabens zurückliegen. Alle in 2. beschriebenen technischen Funktionen sind nachzuweisen. Falsche Angaben bei den Referenzen führen zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Die Referenzen sind bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.

2. Die Referenzen umfassen folgende technische Nachweise und Funktionen:

- Projekte mit DFI-Anzeigen im Außenbetrieb (TFT, doppelseitig, mehr als 15 Anzeiger pro Projekt, mindestens 3 Referenzen,)

- Projekte mit einer Anbindung einer DFI-Verwaltung an eine Datendrehscheibe oder an ein ITCS für den Austausch von Soll- und Ist-Daten mit Protokollen wie z.B. VDV453 DFI-Dienst, EFA-XML, TRIAS oder SIRI-SX etc. verwirklicht wurde (mindestens 3 Referenzen).

- Projekte mit einer mandantenfähigen DFI-Verwaltung mit Zuordnung von Anzeigern, Benutzern und Administratoren zu unterschiedlichen Mandanten (mindestens 2 Referenzen).

3. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass es dem Bieter natürlich gestattet ist, mehr als drei vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen, welche die unter Ziff. 1 und 2 aufgeführten Aspekte umfassen. Die Auftraggeberin wird die Referenzen umfassend prüfen und auswerten. Die unter Ziff. 2 Spiegelstrich 1 bis 3 aufgeführten technischen Nachweise und Funktionen können durch drei Gesamtprojekte, welche alle Kriterien erfassen und /oder mehrere Einzelreferenzen erbracht werden, welche nur bestimmte Teilkriterien abdecken.  


 

   

Die Bieter sowie ggf. von diesen vorgesehenen Nachunternehmer bzw. Verleihunternehmer haben die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Erklärungen (u. a. zur Tariftreue und Mindestlohnzahlungen ) nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG abzugeben. Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung von nach dem LTMG übernommenen Verpflichtungen gelten die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsstrafen und sonstigen Rechtsfolgen.  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 16.04.2019 09:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.06.2019
 

Tag: 16.04.2019, Ortszeit: 09:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 


Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch  

- Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu
stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Ludwigsburg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Ludwigsburg teilnehmen wollen?
- Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System
- Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung
- Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
- automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen
- verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Ludwigsburg
- verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
- Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +49 711 66601 476
- Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zu der in den Vergabeunterlagen genannten Frist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
- § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.  

Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigsburg
Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Postleitzahl / Ort: 71638 Ludwigsburg
Land: Deutschland




 

12.03.2019