BA.102.670 - Neubau Mehrzweckhalle Vöhringen - Küchentechnische Ausstattung
Amtlicher Bekanntmachungstext
Neubau Mehrzweckhalle Vöhringen - Küchentechnische Ausstattung ( GVOE-2019-0017 )
GVOE-2019-0017
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Vöhringen
Postanschrift: Sulzer Straße 8
Postleitzahl / Ort: 72189 Vöhringen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE135
Kontaktstelle(n): Kämmerei
Telefon: +49 74549583-23
E-Mail: maike.haug@voehringen-bw.de
Fax: +49 74549583-37
Hauptadresse: (URL)
http://www.voehringen-bw.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16c23252122-3af3f2d1971974f0
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
http://www.vergabe24.de
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Mehrzweckhalle Vöhringen - Küchentechnische Ausstattung
Referenznummer der Bekanntmachung: GVOE-2019-0017
45000000-7
Bauauftrag
Neubau Mehrzweckhalle Vöhringen - Küchentechnische Ausstattung
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil: 39221000-7
39314000-6
39312200-4
42513290-4
45331231-4
DE135
Festallee 20 (Flst.Nr. 5619 + 5620), 72189 Vöhringen
Lieferung und Einbau der Küchentechnischen Anlagen für eine Küche in einer Mehrzweckhalle: Kochtechnik, CNS-Arbeitsstrecken und CNS-Lagermöbel, Übergabepass, Getränkeausschank und Spültechnik sowie Kühlzelle inkl. Kältetechnik im EG.
Die nachstehenden Kriterien
Preis
Beginn: 22.10.2020 Ende: 21.04.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Zur Angebotsbearbeitung sind zwingend entsprechende Formulare zu verwenden, die auf der Vergabeplattform hochgeladen werden können. Rückfragen können bis 6 Arbeitstage vor der Submission eingereicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Eigenerklärung zum jährlichen Umsatz mit Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie dem Eigenleistungsanteil in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr. 2c) VOB/A
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A vorliegen (hinsichtlich Zahlungsunfähigkeit und Insolvenzverfahren)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Eigenerklärung zu Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr.3 a) VOB/A
2. Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gem. § 6a EU Nr. 3 g) VOB/A
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 VOB/A vorliegen (hinsichtlich rechtskräftiger Verurteilung) bzw. Nachweis der Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A
2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 4 Nr. 1 VOB/A vorliegen (hinsichtlich Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung)
3. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A vorliegen (hinsichtlich schwerer Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit)
- Als Sicherheiten wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme bzw. der Abrechnungssumme gefordert.
- Zahlungsbedingungen erfolgen nach den Vorschriften der VOB/B - Im Falle einer Bietergemeinschaft wird als Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, folgendes gefordert: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
- Abgabe Verpflichtungserklärung Mindestlohn
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 EU Abs. 1 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 117-285792
Tag und Ortszeit: 19.08.2019 14:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27.01.2020
Tag: 19.08.2019, Ortszeit: 14:00
Ort: Gemeinde Vöhringen
Sulzer Straße 8
72189 Vöhringen
Deutschland
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebote sind ausschließlich elektronisch abzugeben (siehe I.3 Kommunikation). Mindestens zwei Vertreter des öffentlichen Auftraggebers. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
- Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben
- Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben abgeben.
- Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.
- Zu den angegebene Vertragslaufzeiten bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung in den Beschreibungen zu den einzelnen Losen: Es handelt sich um voraussichtliche Ausführungstermine. Vertragstermine werden in den Verträgen festgelegt.
Die Leistungsverzeichnisse und weitere Auftragsunterlagen sind elektronisch verfügbar. Der Link zum Download der Unterlagen ist unter I.3 Kommunikation dieser Bekanntmachung aufgeführt.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
- § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-0
Fax.: +49 721926-3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
26.07.2019