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BA.104.728 - Übernahme, Transport und Verwertung von Altreifen im Rems-Murr-Kreis für die AWRM



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Übernahme, Transport und Verwertung von Altreifen im Rems-Murr-Kreis für die AWRM  ( AGRMK-2019-0009 )

AGRMK-2019-0009  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR

Postanschrift: Stuttgarter Strasse 110
Postleitzahl / Ort: 71332 Waiblingen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE116


E-Mail: s.meier@awrm.de
 

Hauptadresse: (URL) http://www.awrm.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16c6620816e-37ea9bbf978148db

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
 

Einrichtung des öffentlichen Rechts
 

Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft  

Abschnitt II: Gegenstand

   

Übernahme, Transport und Verwertung von Altreifen im Rems-Murr-Kreis für die AWRM
Referenznummer der Bekanntmachung: AGRMK-2019-0009  

90500000-2  

Dienstleistungen  

Offenes Verfahren (EU-Verfahren)
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
- Übernahme der Altreifen an vier vom Auftraggeber vorgegebenen Übergabestellen im Kreisgebiet
- Durchführung der Transport- und Verwertungslogistik
- Verwertung der übernommenen Altreifen (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe)  

Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR  

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil: 90510000-5
90512000-9
90514000-3
 

   

DE116  

Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
Stuttgarter Strasse 110
71332 Waiblingen
Deutschland  

vgl. Ziff. II 1.4)  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR  



Beginn: 01.12.2019 Ende: 30.11.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: vgl. Ziff. II.2.11)  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 30.11.2022), wenn er nicht nis zum 28.02.2021 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).  


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2016 bis 2018 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR.

Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.  


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von Altreifen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von mind. 120 Mg Altreifen pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für die Jahre 2016 bis 2018 mit Angabe der/des Auftraggeber/-s und der jeweiligen Menge vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)  


 

   

   

Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer - Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 17.09.2019 14:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.10.2019
 

Tag: 17.09.2019, Ortszeit: 14:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform "Vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der elektronischen Vergabeplattform "Vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E- Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen,
sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform einzureichen. Das
Angebot ist in Textform einzureichen.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland (DE)




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

06.08.2019