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BA.118.526 - Umgestaltung Silcherstraße (BA 3B)



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Umgestaltung Silcherstraße (BA 3B)  ( 2019-T-004 )

2019-T-004  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Weingarten (Baden)

Postanschrift: Marktplatz 2
Postleitzahl / Ort: 76356 Weingarten
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE123
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
Telefon: +49 7224-7020-40
E-Mail: ausschreibung@weingarten-baden.de
Fax: +49 7244-7020-50  

Hauptadresse: (URL) http://www.weingarten-baden.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL) http://www.weingarten-baden.de  


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16dbf2cd6d4-76194664837c40b9

die oben genannten Kontaktstellen  


an die oben genannten Kontaktstellen
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Umgestaltung Silcherstraße (BA 3B)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-T-004  

45200000-9  

Bauauftrag  

Wasserversorgungs-, Kanal- LWL- u. Straßenbauarbeiten  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil: 45231300-8
 

   

DE123  

76356 Weingarten (Baden)  

Hauptmassen:

Allgemeine Arbeiten:
Entsorgung Aushub/Aufbruch ca. 13.600 to

Entwässerungs- und Wasserversorgungsarbeiten:
Leitungsgraben ca. 4.700 m³
PP-Kanal, DN150, ca. 35 m
PP-Kanal, DN1000,ca. 65 m
Stb-Kanal, DN300, ca. 10 m
Stb-Kanal, DN500, ca. 45 m
Stb-Kanal, DN900, ca. 210 m
Stb-Kanal, DN1000, ca. 200 m
Stb-Kanal, DN1100, ca. 25 m
GFK-Kanal, DN900, ca.30 m
Betonfertigteilschächte ca. 19 St.

Straßen- und Kabelbauarbeiten:
Aufbruch/Rückbau Flächen ca. 3.000 m²
Aushub Verkehrsflächen ca. 1.500 m³
Aushub Gräben/Gruben ca. 300 m³
Rohrleitungen Breitband ca. 410 m
Straßenabläufe ca. 27 St.
Bordsteine Natur-/Betonstein ca. 600 m
Rinne Betonstein ca. 500 m
Pflasterbeläge Betonstein ca. 1800 m²
Asphaltbeläge ca. 1100 m²
Baumscheiben ca. 7 St.
Grünflächen ca. 60 m²  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   


Laufzeit in Tagen: 310

Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   

1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2.Über die nachfolgend und in III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:

(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle.  


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts/-versicherers, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 5% der Bruttoauftragssumme stellen wird. Dieser Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur 1x vorzulegen.

(2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. mind. 2 Mio.€ und für Sach-/Vermögensschäden i.H.v. mind. 1 Mio.€ oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. Dieser Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur 1x vorzulegen.

(3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, hinsichtlich des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes mit Leistungen des Kanal-/ Wasserleitungs-/LWL-/Straßenbaus, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (1) Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.

(2) Beschreibung der techn. Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere der Baumaschinen.

(3) Angabe über die Ausführungen von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen). Folgende Angaben zum jeweiligen Projekt
müssen in der Darstellung zu den Referenzen enthalten sein: Name Projekt, Kurzbeschreibung, Auftraggeber, Projektlaufzeit, Baukosten. Die Vorlage von mehr als jeweils 3 Referenzen für Kanal-, Wasserleitungs-, LWL- und Straßenbauarbeiten ist nicht gewünscht.

(4) Nachweise für die Eignung als ausführende Firma der Entwässerungs- und Wasserversorgungsarbeiten:

1. DVGW-Bescheinigung
2. Mitgliedsbescheinigung und Prüfzeugnis Güteschutz Kanalbau
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

   

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Nein  

   

   

Tag und Ortszeit: 21.11.2019 10:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10.01.2020
 

Tag: 21.11.2019, Ortszeit: 10:00
Ort: Gemeinde Weingarten (Baden)
Marktplatz 2
76356 Weingarten (Baden)
Deutschland
 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

Es wird darauf hingewiesen,dass das am 01.07.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Midestlohngesetz) Anwendung findet. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl / Ort: 76131 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721/9264049

E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.rpk.bwl.de
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.02.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt die Frist 10 Kalendertage.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

14.10.2019