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BA.119.857 - Architektenwettbewerb Sporthalle Auwiesen



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Architektenwettbewerb Sporthalle Auwiesen  ( GNECK-2019-0002 )

GNECK-2019-0002  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Neckartenzlingen

Postanschrift: Planstraße 2
Postleitzahl / Ort: 72654 Neckartenzlingen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE1
Kontaktstelle(n): Gemeinde Neckartenzlingen
Telefon: +49 7127180140
E-Mail: c.schmid@neckartenzlingen.de
 

Hauptadresse: (URL) http://www.neckartenzlingen.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16e01efb6e1-707ba4db4f5c3df6

folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: pesch partner stadtplaner gmbH

Postanschrift: Mörikestraße 1
Postleitzahl / Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE111
Kontaktstelle(n): pesch partner architekten stadtplaner GmbH
Telefon: +49 711220076316

E-Mail: mattiesson@pesch-partner.de
Hauptadresse: (URL) http://www.pesch-partner.de
 

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Bezeichnung: 4- Fach Sporthalle in Neckartenzlingen, Neubau
Referenznummer der Bekanntmachung: GNECK-2019-0002  

71200000-0  

   

CPV-Code Hauptteil:  

Das Verfahren ist als einphasiger, nichtoffener, hochbaulicher Planungswettbewerb ausgelobt. Die Teilnehmermüssen die Qualifikation Architekt nachweisen.
Für den Neubau der 4-Fach Sporthalle mit Zusatznutzungen der Schulsozialarbeit und eines Jugendtreffs hat die Gemeinde Neckartenzlingen einen Kostenrahmen von ca. 9,25 Mio. € brutto (KG 100-700) vorgegeben.
Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist nur in elektronischer Form zulässig. Der Bewerbungsschluss für den Teilnahmewettbewerb ist der 28. November 2019 um 16:00 Uhr. Die Unterlagen sind auf der Vergabeplattform
hochzuladen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre.
Neckartenzlingen ist eine Gemeinde mit etwa 6.500 Einwohnern im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg.
Das Wettbewerbsgebiet befindet sich im Bereich der Ermsaue und dem Schulcampus. Der Schulcampus liegtam Ostrand der Gemeinde Neckartenzlingen und wurde abschnittweise ab dem Jahr 1960 errichtet.
Insgesamt lernen am Schulzentrum rund 2.000 Schüler in Grund-, Werkreal- und Realschule sowiedem Gymnasium. Die Schüler werden durch eigens eingerichtete Schulbuslinien zum Schulzentrumgefahren. Der größte Teil der Schüler besucht das Gymnasium, gefolgt von Realschule sowie Grund- und Werkrealschule.
Das Schulzentrum besteht aus 5 Gebäuden der Grund und Werkrealschule mit GWRS- Turn-und Schwimmhalle, 6 Gebäuden der Realschule bzw. des Gymnasiums sowie einer Rundsporthalle und einem Wohnhaus (Hausmeister) das allerdings nicht mehr zu Wohnzwecken sondern für schulische Zweckegenutzt
wird. Die GWRS- Turn- und Schwimmhalle und die Rundsporthalle werden außerhalb der Schulzeiten vom Sportverein Neckartenzlingen für Handball, Volleyball, Tischtennis etc. genutzt. Im Bereich der früheren
Hausmeisterwohnung und der GWRS- Turn- und Schwimmhalle soll der Neubau der 4-Fach Sporthalle mit Zusatznutzungen der Schulsozialarbeit und eines Jugendtreffs entstehen. Aufgrund des schlechten baulichen
Zustands wird nach Fertigstellung der 4-Fach Sporthalle die GWRS- Turn- und Schwimmhalle zurückgebaut.
Das Raumprogramm wurde gemeinsam mit der Gemeinde Neckartenzlingen, den Vereinen, den Schulen und dem Gemeinderat entwickelt. Es soll auf Grundlagen der gegebenen Randbedingungen ein gestalterischen, funktionalen, städtebaulichen als auch insbesondere nachhaltigen und wirtschaftliche Lösungsvorschlag für den Standort entwickelt werden.
Für den Neubau der 4-Fach Sporthalle mit Zusatznutzungen der Schulsozialarbeit und eines Jugendtreffs hat die Gemeinde Neckartenzlingen einen Kostenrahmen von ca. 9,25 Mio. € brutto (KG 100-700) vorgegeben.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von ca. 43.000 Euro (Netto) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis der RPW und HOAI 2013. Die Ausloberin wird einen mit einem Preis ausgezeichneten Verfasser, die Zustimmung des Gemeinderats vorausgesetzt, die weitere Bearbeitung der Leistungen gemäß HOAI mindestens bis LPH 5 für den Bereich des Hochbaus übertragen.
Die vollumfängliche Beauftragung bis LPH 9 wird seitens der Gemeinde Neckartenzlingen angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung bis einschließlich LPH 9 der
HOAI zu übernehmen und durchzuführen.
Die Preisträger werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis bildet, inkl. einer möglichen Überarbeitung, mit 50 von 100% die Grundlage der Bewertung. Falls notwendig, folgt eine Weiterentwicklung der Wettbewerbsergebnisse nach Vorgaben des Preisgerichts. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.  

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   

Geplante Anzahl der Bewerber: 20
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Ausschlusskriterien Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen alle formalen Anforderungen - die Ausschlusskriterien - ausnahmslos erfüllen. Bewerber belegen dies mit der von der Gemeinde Neckartenzlingen vorgegebenen "Teilnahmeantrag" und mit den Eigenerklärungen und Nachweisen, die im Teilnahmeantrag gefordert sind. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Ausschlusskriterien sind Formalien:
?Fristgerechter Eingang der Bewerbung
?Nutzung der vorgegebenen Bewerbungsunterlagen inkl. Teilnahmeantrag mit elektronischer Signatur
Nachweise:
? Berufliche Qualifikation (Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens
überdie Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO)
Erklärungen:
? Ausschlussgründe nach§ 123 GWB
? Ausschlussgründe nach§ 124 GWB
? Abhängigkeiten von Ausführungs und Lieferinteressen nach VgV § 73 Abs. 3
? Verknüpfung mit anderen Unternehmen gemäß § 43 VgV
? Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3. und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
? Eignungsleihe nach § 47 VgV
Die Gemeinde Neckartenzlingen macht keine Vorgaben bzgl. der Rechtsform. Sollte eine Bewerbergemeinschaft angestrebt werden, ist eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie die Angabe eines bevollmächtigten
Vertreters der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Alle Teilnehmer müssen die o.g. Ausschlusskriterienseparat erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe
entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Auswahl- und Eignungskriterien Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung folgende Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen:
Nachweise:
? Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
? Referenzen 1 und 2 nach Vorgaben des "Teilnahmeantrags"
Die Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung folgende Referenzen nachzuweisen:
? Referenzobjekt 1: Hallenartiges Neubauprojekt mit vergleichbarer Komplexität, mindestens Honorarzone III
? Referenzobjekt 2: Wettbewerbserfolg oder Auszeichnung Hochbauprojekt
Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmens des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Architekten gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für
die ARGE. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde und sich das andere Büro nicht mit dieser Referenz bewirbt. In diesem Fall ist über dieverantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros miteinzureichen.
Nachforderung von Unterlagen
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur indem Falle vor, wenn weniger als 15 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.  

   


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Beruf: Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV (Nachweis der Eintragung als Architekt in die Architektenkammer)
oder die Bauvorlageberechtig oder vergleichbarer Nachweis aus anderen Ländern  

Abschnitt IV: Verfahren

   

Nichtoffen



 


Ackermann + Raff, Stuttgart
Aldinger Architekten Planungsgesellschaft mbH, Stuttgart
Drei Architekten, Stuttgart
Plus Bauplanung GmbH, Neckartenzlingen
Weinbrenner. Single. Arabzadeh. Architektenwerkgemeinschaft, Stuttgart  

Die Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung folgende Referenzen nachzuweisen:
Referenzobjekt 1: Hallenartiges Neubauprojekt mit vergleichbarer Komplexität, mindestens Honorarzone III
? Nutzungsart
? Bauwerkskosten KGR 300+400 (in EUR netto)
? Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den
Bewerber
? Jahr der Inbetriebnahme
Referenzobjekt 2: Wettbewerbserfolg oder Auszeichnung Hochbauprojekt
? Angabe Wettbewerbsart oder Auszeichnung
? Auftraggeber
? Jahr des Erfolgs (Wettbewerb/Auszeichnung)  

   

Tag und Ortszeit: 28.11.2019 16:00 Uhr  

   

DE  

   

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Peissumme: ca. 42.000 Euro (netto)  

   

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja  

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein  


Cem Arat, Architekt (Fachpreisrichter)
Prof. Cornelia Bott, Landschaftsarchitektin (Fachpreisrichter)
Prof. Stefanie Eberding, Architektin (Fachpreisrichter)
Liza Heilmeyer, Architektin (Fachpreisrichter)
Steffen Walz, Architekt (Fachpreisrichter)
Prof. Tobias Wulf, Architekt (Fachpreisrichter)
Gerd Grohe, Architekt (stv. Fachpreisrichter)
Arne Rüdenauer, Architekt (stv. Fachpreisrichter)
Melanie Braun, Bürgermeisterin (Sachpreisrichter)
Christoph Schmid,Ortsbaumeister (Sachpreisrichter)
Gerd Lohrmann, FBL - Freie Bürgerliste, Gemeinderat (Sachpreisrichter)
David Diez, JLN - Junge Liste Neckartenzlingen, Gemeinderat (Sachpreisrichter)
Jochen Baral, SPD, Gemeinderat (Sachpreisrichter)
Katrin Harder, Fachbereichsleiterin Bürgerservice & Innere Dienste (stv. Sachpreisrichter)
Dina Al Charif, Sachgebietsleiterin Bauverwaltung (stv. Sachpreisrichter)
Klaus Kostenbader, FBL - Freie Bürgerliste, Gemeinderat (stv. Sachpreisrichter)
Tobias Scherer, JLN - Junge Liste Neckartenzlingen, Gemeinderat (stv. Sachpreisrichter)
Johannes Wittrock, CDU, Gemeinderat (stv. Sachpreisrichter)  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Absendung EU-Bekanntmachung 29.10.2019
Bewerbungsschluss Teilnahmewettbewerb 28.11.2019
Auswahl der Teilnehmer 17.12.2019
Start Realisierungswettbewerb vrs. KW 6 / 2020
Rückfragenkolloquium 18.02.2020
Abgabe Pläne vrs.07.05.2020 / Modell vrs.14.05.2020
Preisgericht vrs.21.07.2020
Aufforderung z. Abgabe Erstangebote vrs.04.08.2020
Abgabe Erstangebot vrs.08.09.2020
Verhandlungsgespr. vrs.29.09.2020
VGV-Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Realisierungswettbewerb
Das Verhandlungsverfahren gliedert sich in drei Stufen:
Teilnahmewettbewerb
In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Architekturbüros ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u. a. die im Abschnitt "Teilnahmewettbewerb | Teilnehmer und Bewerbungsunterlagen" genannten Referenzen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wählt die GemeindeNeckartenzlingen maximal 15 geeignete Bewerber aus, die zum Realisierungswettbewerb eingeladen werden. Sollten mehr als 15 Teilnehmer die Auswahl- und Eignungskriterien erfüllen, so entscheidet das Los. Realisierungswettbewerb
Die Durchführung des Planungswettbewerbs erfolgt gemäß der Honorarordnung für Architekten und IngenieureHOAI, der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 sowie der Vergabeverordnung über die Vergabeöffentlicher Aufträge VgV. Das Verfahren ist als einphasiger, nichtoffener, hochbaulicher Planungswettbewerb ausgelobt. Die Teilnehmermüssen die Qualifikationen Architekt nachweisen. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder
juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Die Preisträger werdenim Rahmen des VgV-Verfahrens zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis bildet,inkl. einer möglichen Überarbeitung, mit 50 von 100 % die Grundlage der Bewertung.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden- Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730

E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
DerAntragist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantragserkanntund gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf derFrist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135
Abs. 1 Nr. 2GWB.§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

25.10.2019