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Das Verfahren ist bereits abgelaufen. Es können keine Vergabeunterlagen mehr angefordert werden.

BA.121.572 - Lieferung von Verkehrszeichen und Aufstellvorrichtungen



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

Lieferung von Verkehrszeichen und Aufstellvorrichtungen  ( 25-ZV-114-19 )

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Landratsamt Ravensburg
Zentrale Vergabestelle
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg  

   

+49 751-85772505  

zv@rv.de  

http://www.rv.de  

b)

Öffentliche Ausschreibung  

25-ZV-114-19  

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen


Es werden elektronische Angebote akzeptiert
ohne elektronische Signatur (Textform).
mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel.
mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel.

d) Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung

Straßenmeistereien Bad Waldsee, Leutkirch, Ravensburg, Wangen

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose

Lieferung von Verkehrszeichen und Aufstellvorrichtungen  

Lieferung von Verkehrszeichen und Aufstellvorrichtungen  

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

   

   

h) Aufteilung in Lose

Nein  

i) Ausführungsfristen

02.01.2020  

30.12.2020  

   

j)

nicht zugelassen  

k) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt


 



Vergabeunterlagen per Download: 0.00 Euro inkl. MwSt. Die Unterlagen können nach Abschluss einer kostenpflichtigen Zugangsvereinbarung unter http://www.Vergabe24.de eingesehen und heruntergeladen werden.  

n) Ablauf der Angebotsfrist

02.12.2019  

10:00 Uhr  

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind

Vergabestelle s. a)

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch

q) Eröffnungstermin

am 02.12.2019 um 10:00 Uhr

entfällt  

entfällt  

r) geforderte Sicherheiten

 

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen enthalten sind

 

t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend

u) Nachweise zur Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

   

   

v) Ablauf der Bindefrist

20.12.2019  

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Deutschland