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BA.152.082 - Förderung der Breitbanderschließung verbliebener unterversorgter Teilnehmeranschlüsse (sog. weißer Flecken) und unterversorgter Schulen in der Stadt Remseck am Neckar



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Förderung der Breitbanderschließung verbliebener unterversorgter Teilnehmeranschlüsse (sog. weißer Flecken) und unterversorgter Schulen in der Stadt Remseck am Neckar  ( SREMSECK_ZD-2020-0004 )

SREMSECK_ZD-2020-0004  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Remseck am Neckar

Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 71686 Remseck am Neckar
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE115
Kontaktstelle(n): Fachgruppe Liegenschaften, z.Hd. Frau Marie-Kristin Hintz
Telefon: +49 71462809-2323
E-Mail: hintz@remseck.de
Fax: +49 71462809-52323  

Hauptadresse: (URL) http://www.remseck.de
 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1730e80814f-2fd0a1d30c1ed7be

folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: KPR Capital GmbH

Postanschrift: An der Dammheide 10
Postleitzahl / Ort: 60486 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE712
Kontaktstelle(n): Dr. Beate Rickert, LL.M. (Edingburgh), Geschäftsführerin
Telefon: +49 69153489450
Fax: +49 69153489470
E-Mail: Beate.Rickert@kpr-capital.com
Hauptadresse: (URL) http://www.kpr-capital.com
 


an die oben genannten Kontaktstellen
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Förderung der Breitbanderschließung verbliebener unterversorgter Teilnehmeranschlüsse (sog. weißer Flecken) und unterversorgter Schulen in der Stadt Remseck am Neckar auf Gigabitniveau: Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages im Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren
Referenznummer der Bekanntmachung: SREMSECK_ZD-2020-0004  

64210000-1  

Dienstleistungen  

Ausschreibung zur Inanspruchnahme von Fördermitteln (sog. Investitionsbeihilfen) zum Zwecke der Errichtung und Unterhaltung einer gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur (sog. NGA-Netz), um darüber den Betrieb einer gigabitfähigen Telekommunikationsinfrastruktur und das Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für die verbliebenen unterversorgten Teilnehmeranschlüsse und Schulen in der Stadt Remseck am Neckar zu ermöglichen.  

Wert ohne MwSt.: 250.000,00 EUR  

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE115  

Stadt Remseck am Neckar
Marktplatz 1
71686 Remseck am Neckar
Deutschland  

Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Für die Vergabe von Konzessionen sind in § 149 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Konzessionen von dem Anwendungsbereich des EU- bzw. GWB-Vergaberechts ausgenommen sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall § 149 Nr. 8 GWB. Danach ist das Vergaberecht nicht anwendbar auf Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer ist daher nicht statthaft. Auch andere spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe sind nicht einschlägig. Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, wenn in dieser Bekanntmachung Begrifflichkeiten wie "Konzession" bzw. "Auftrag", "Teilnahmeantrag" etc. verwandt werden.  

Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage
der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
 

Wert ohne MwSt.: 250.000,00 EUR  

Laufzeit in Monaten: 84

 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes zur Versorgung unterversorgter Teilnehmeranschlüsse und derzeit unterversorgter Schulen in der Stadt Remseck am Neckar.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung der Wirtschaftlichkeitslücke für Breitbandversorgung an vergaberechtlichen Grundsätzen - insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz - orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch nicht begründet.

Zum weiteren Verfahrensablauf:

Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2. genannten Schlusstermin einreichen.


Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1. genannte Stelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:


"Nicht Öffnen -Teilnahmewettbewerb
Ausschreibung zur Förderung des Ausbaus verbliebener weißer Flecken und Schulen in der Stadt Remseck am Neckar"


Zusätzlich sind die Antragsunterlagen in elektronischer Form auf einem Datenträger beizufügen. Eine auch nur ergänzende Übersendung der Antragsunterlagen per E-Mail ist unstatthaft und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.

Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt.

Im Anschluss hieran werden bis zu fünf Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (sog. Verhandlungsverfahren). Die Stadt Remseck am Neckar behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, kein Verhandlungsverfahren durchzuführen.

Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich März 2021.

Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.

Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Einstellung der Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die hier gegenständlichen Fördermittel - gleich aus welchem Grund - nicht akquiriert werden können. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe ist insbesondere der endgültige Zuwendungsbescheid des Bundes.

Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden.  

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   

Angaben, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

? Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);

? Aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister;

? Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft sowie

? Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.

Eigenerklärung darüber,

? dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren zulasten des Bewerbers eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;

? dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet;

? dass der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellt;

? dass der Bewerber der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist;

? dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers gemacht wurden bzw.
werden;

? dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden;

? dass der Bieter die Bestimmungen des LTMG Baden-Württemberg für öffentliche Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird;

? dass der Bewerber die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.  


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Angaben des Bewerbers zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit:

? Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;

? Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;

? Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);

? Eigenerklärung und - soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt - Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind, sowie

? Nachweis für das Vorliegen einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung.

? Sollen unter Umständen Teile der Leistung als Unteraufträge vergeben werden, ist eine entsprechende Benennung der Teile des Auftrags, die im Wege der Untervergabe an Dritte vergeben werden sollen, sowie die vorgesehenen Unterauftragnehmer durch den Bieter vorzunehmen. Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Angaben zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit:

? Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten);

? Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf Glasfaserbasis, sowie

? Nachweis darüber, dass der Bewerber über das erforderliche technische Equipment sowie genügend personelle Ressourcen verfügt, um den technischen Ausbau und Betrieb in der geplanten Zeit realisieren zu können.

Der Bieter weist mittels der oben genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nach, die als Anhang zum Teilnahmeantrag einzureichen sind. Der Auftraggeber wird die Eignung auf Grundlage der übersandten Unterlagen nach Ablauf der Teilnahmefrist prüfen. Sollten nach Auswertung der eingereichten Unterlagen Zweifel an der Eignung des Bieters bestehen, kann er den Bieter zur Vorlage weitergehender Unterlagen oder zur Erklärung bereits vorgelegter Angaben und Nachweise auffordern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

   

   

Abschnitt IV: Verfahren

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

Tag und Ortszeit: 16.11.2020 24:00 Uhr  

DE  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes zur Versorgung unterversorgter Teilnehmeranschlüsse und derzeit unterversorgter Schulen.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung der Wirtschaftlichkeitslücke für Breitbandversorgung an vergaberechtlichen Grundsätzen - insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz - orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch nicht begründet.

Zum weiteren Verfahrensablauf:

Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2. genannten Schlusstermin einreichen.


Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1. genannte Stelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:


"Nicht Öffnen -Teilnahmewettbewerb
Ausschreibung zur Förderung des Ausbaus verbliebener weißer Flecken und unterversorgter Schulen in der Stadt Remseck am Neckar"


Zusätzlich sind die Antragsunterlagen in elektronischer Form auf einem Datenträger beizufügen. Eine auch nur ergänzende Übersendung der Antragsunterlagen per E-Mail ist unstatthaft und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.

Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt.

Im Anschluss hieran werden bis zu fünf Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten auf NGA-Niveau vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (sog. Verhandlungsverfahren). Die Stadt Remseck am Neckar behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, kein Verhandlungsverfahren durchzuführen.

Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich März 2021.

Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.

Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Einstellung der Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die hier gegenständlichen Fördermittel - gleich aus welchem Grund - nicht akquiriert werden können. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe ist insbesondere der endgültige Zuwendungsbescheid des Bundes.

Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

14.07.2020