BA.160.370 - Reinigungsausschreibung zum 01.02.2021 - Landkreis Freudenstadt
Amtlicher Bekanntmachungstext
Reinigungsausschreibung zum 01.02.2021 - Landkreis Freudenstadt ( 12.1-043.42/2020 )
12.1-043.42/2020
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Freudenstadt
Postanschrift: Postfach 620
Postleitzahl / Ort: 72236 Freudenstadt
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE12C
Kontaktstelle(n): Landratsamt Freudenstadt
E-Mail: lohse@kreis-fds.de
Hauptadresse: (URL)
https://www.kreis-fds.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1747ca646cd-790fd41b9f4ff56c
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
https://www.vergabe24.de
an die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: (URL) https://www.vergabe24.de
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsausschreibung zum 01.02.2021 - Landkreis Freudenstadt
Referenznummer der Bekanntmachung: 12.1-043.42/2020
90911200-8
Dienstleistungen
Ausschreibung des Landkreises Freudenstadt über die Beschaffung qualitätsgesicherter und nachhaltiger Reinigungsdienstleistungen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich für: alle Lose
Unterhalts- und Grundreinigung
Los-Nr: 1
CPV-Code Hauptteil: 90911200-8
DE12C
Landkreis Freudenstadt
Gegenstand der vom Auftraggeber ausgeschriebenen Leistungen ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 16 Objekten mit einer jährlichen Unterhaltsreinigungsfläche von ca. 575.000 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 900 Quadratmetern.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Beginn: 01.02.2021 Ende: 31.01.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
3 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Glas- und Rahmenreinigung
Los-Nr: 2
CPV-Code Hauptteil: 90911300-9
DE12C
Landkreis Freudenstadt
Gegenstand der vom Auftraggeber ausgeschriebenen Leistungen ist die Glas- und Rahmenreinigung mit einer Reinigungsfläche von ca. 16.000 Quadratmetern.
Die nachstehenden Kriterien
Preis
Beginn: 01.02.2021 Ende: 31.01.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
3 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle "Eignung") zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage BVB - Besondere Vertragsbedingungen) bestehen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Es werden drei vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche mindestens der 80% der Jahresreinigungsfläche des größten Loses, für das ein Angebot abgegeben wird, entspricht. Die Referenzen müssen von der Niederlassung sein, die den Auftrag erfüllt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren (Beschleunigtes Verfahren)
Begründung: Akzeptanz elektronischer Angebote
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Nein
Tag und Ortszeit: 22.10.2020 10:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.12.2020
Tag: 22.10.2020, Ortszeit: 10:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Keine Loslimitierung:
Angebote sind möglich für beide gebildeten Fachlose.
Keine Objektbegehung:
Eine institutionalisierte, ergo vom Auftraggeber (AG) organisierte Objektbegehung ist nicht vorgesehen. Die Leistung und der Leistungsumfang sind in den Vergabeunterlagen erschöpfend beschrieben.
Bieterfragen:
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 12. Oktober 2020, 14.00 Uhr (MESZ).
Nachforderung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich darauf hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Alle entsprechenden Hinweise hat der Bewerber über die Vergabeplattform dem AG zu übermitteln.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
21.09.2020