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BA.160.648 - StB 2020.04 VE199 - Neubau Wohngebäude Krummer Weg - Sanitär + Lüftung



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Amtlicher Bekanntmachungstext

StB 2020.04 VE199 - Neubau Wohngebäude Krummer Weg - Sanitär + Lüftung

StB 2020.04 VE199  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung:
Stadtbau GmbH Pforzheim Projekt- und Stadtentwicklung

Postanschrift: Schlossberg 20
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE129
Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt - Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 723139-0
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Fax: +49 723139-2846  

Hauptadresse: (URL) http://www.pforzheim.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-174b5c15f38-c6818235d790ac4

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
 

Andere: Kommunales Wohnungsbauunternehmen - Tochtergesellschaft Stadt Pforzheim  

Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Neubau Wohnhäuser Krummer Weg - Sanitär + Lüftung
Referenznummer der Bekanntmachung: StB 2020.04 VE199  

45330000-9  

Bauauftrag  

Sanitär- und Lüftungstechnik  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich für: alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: Lose 1 + 2  

   

Nichtöffentliche Erschließung
Los-Nr: 1  

CPV-Code Hauptteil: 45231300-8
45232150-8
 

   

DE129  

Pforzheim  

Nichtöffentliche Erschließung für den Neubau von drei 4- bzw.
5-geschossigen Mehrfamilienhäusern in kombinierter Holz-/
Massivbauweise

ca. 106 m nichtöffentliche Erschließung Trinkwasser
erdverlegte Trinkwasserleitungen von Haus C bis Haus A + B  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 15.03.2021 Ende: 31.12.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

   

Sanitär- und Lüftung
Los-Nr: 2  

CPV-Code Hauptteil: 45232460-4
 

   

DE129  

Pforzheim  

Sanitär- und Lüftungsarbeiten für den Neubau von drei 4- bzw.
5-geschossigen Mehrfamilienhäusern in kombinierter Holz-/
Massivbauweise

49 Stck. Fertigmontage Bäder
8 Stck. Fertigmontage WC-Anlagen
Installationswände für 49 Bäder und 8 Gäste-WC-Anlagen
49 Stck. Badentlüftung
3 Stck. Kellerentlüftung  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 15.03.2021 Ende: 31.12.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Gem. KEV 179 AngErg Eignung:
d) Eintragungen in das Berufsregister Ihres Sitzes oder
Wohnsitzes
e) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
f) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt
g) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung
h) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Gem. KEV 179 AngErg Eignung:
a) Umsatz des Unternehmens
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Gem. KEV 179 AngErg Eignung:
b) Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind /Referenzen
c) Arbeitskräfte
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

   

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind  

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 30.10.2020 10:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18.12.2020
 

Tag: 30.10.2020, Ortszeit: 10:00
Ort: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Neues Rathaus, Marktplatz 1
75175 Pforzheim
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Angebotsöffnung durch den Submissionsleiter und den Schriftführer. Es sind keine weiteren Personen zuglassen (elektronisches Verfahren)!  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 

Aufträge werden elektronisch erteilt

 

- Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu
stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 11 Abs. 4 EU VOB/A ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen (hier für die Stadtbau GmbH Pforzheim) über die Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?

? Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System
? Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung
? Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
? automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen
? verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim
? verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
? Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
? Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.

- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8 KT vor Submission ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
Zentrale Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Zentralen Vergabestelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
übermittelten Antworten.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:

§ 160 Abs. 3, Antrag

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

§ 135 Unwirksamkeit

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Ka-lendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentli-chung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffent-licht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Euro-päischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zu-schlag erhalten soll, umfassen.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

22.09.2020