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Das Verfahren ist bereits abgelaufen. Es können keine Vergabeunterlagen mehr angefordert werden.

BA.275.658 - GHK_Gemeindehalle - Elektro



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

GHK_Gemeindehalle - Elektro  ( 4400 GHK )

4400 GHK  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Kirchheim am Neckar

Postanschrift: Hauptstraße 78
Postleitzahl / Ort: 74366 Kirchheim am Neckar
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE115
Kontaktstelle(n): Gemeinde Kirchheim am Neckar
Telefon: +49 7143-8955-163
E-Mail: projekte@kirchheim-n.de
 

Hauptadresse: (URL) http://www.kirchheim-n.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18027bc8561-32776d5419075b45

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

GHK_Gemeindehalle - Elektro
Referenznummer der Bekanntmachung: 4400 GHK  

45311000-0  

Bauauftrag  

Starkstrom Anlagen
Fernmelde-/Informationstechnische Anlagen  

Wert ohne MwSt.: 822.771,77 EUR  

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE115  

Gemeindehalle
Brunnenstrasse 25
74366 Kirchheim am Neckar  

Starkstrom Anlagen
Fernmelde- / Informationstechnische Anlagen  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 09.01.2023 Ende: 22.12.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (§ 6a EU Nr. 1 - VOB/A)  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Eignungserklärung zum jährlichen Umsatz mit Bauleistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind sowie dem Eigenleistungsanteil in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A vorliegen (hinsichtlich Zahlungsunfähigkeit und Insolvenzverfahren)  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: 1. Eignungserklärung zu Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr. 3 a) VOB/A
2. Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gem. § 6a EU Nr. 3 g) VOB/A
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 VOB/A vorliegen (hinsichtlich rechtskräftiger Verurteilung)
2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 4 Nr. 1 VOB/A vorliegen (hinsichtlich Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung)
3. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A vorliegen (hinsichtlich schwerer Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit)  


 

   

- Als Sicherheiten wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 3% der Auftragssumme bzw. der Abrechnungssumme gefordert.
- Zahlungsbedingungen erfolgen nach den Vorschriften der VOB/B
- Im Falle einer Bietergemeinschaft wird als Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, folgendes gefordert: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
- Abgabe Verpflichtungserklärung Mindestlohn
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 EU Abs. 1 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegen  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 30.05.2022 10:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09.08.2022
 

Tag: 30.05.2022, Ortszeit: 10:00
Ort: Gemeinde Kirchheim am Neckar
Hauptstraße 78
74366 Kirchheim am Neckar
Deutschland
 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

- Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
- Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben abgeben.
- Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.
Die Leistungsverzeichnisse und weitere Auftragsunterlagen sind elektronisch verfügbar. Der Link zum Download der Unterlagen ist unter l.3 Kommunikation dieser Bekanntmachung aufgeführt.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen.
- § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefirst.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die First auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
- § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Arbeitgeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

14.04.2022