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BA.277.323 - Beschaffung von Raumluftfiltern für Schulen und Kitas



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

Beschaffung von Raumluftfiltern für Schulen und Kitas  ( LEO-2022-0040 )

LEO-2022-0040  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Leonberg

Postanschrift: Belforter Platz 1
Postleitzahl / Ort: 71229 Leonberg
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE112
Kontaktstelle(n): Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt, -Zentrale Vergabestelle-
Telefon: +49 7152-990-3118
E-Mail: vergabestelle@leonberg.de
Fax: +49 7152-990-3429  

Hauptadresse: (URL) http://www.leonberg.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-180885fde45-43c166bcd58d7bd7

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Beschaffung von Raumluftfiltern für Schulen und Kitas
Referenznummer der Bekanntmachung: LEO-2022-0040  

42514310-8  

Lieferauftrag  

Beschaffung von Raumluftfiltern für Schulen und Kitas  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich für: alle Lose

 

   

Raumluftfiltergeräte für Raumgröße A (mit ca. 65-70 m²)
Los-Nr: 1  

CPV-Code Hauptteil: 42514310-8
 

   

DE112  

71229 Leonberg  

Lieferung von 52 Raumluftfiltergeräten für Räume mit ca. 65-70m²  


Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
Name: Schalldruckpegel, Gewichtung: 60,00


Preis
Gewichtung: 40,00
 

   



Beginn: 01.07.2022 Ende: 22.07.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

./.  

   

Raumluftfiltergeräte für Raumgröße B (mit ca. 45 m²)
Los-Nr: 2  

CPV-Code Hauptteil: 42514310-8
 

   

DE112  

71229 Leonberg  

Lieferung von 17 Raumluftfiltergeräten für Räume mit ca. 45m²  


Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
Name: Schalldruckpegel, Gewichtung: 60,00


Preis
Gewichtung: 40,00
 

   



Beginn: 01.07.2022 Ende: 22.07.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

./.  

   

Raumluftfiltergeräte für Raumgröße C (bis ca. 30 m²)
Los-Nr: 3  

CPV-Code Hauptteil: 42514310-8
 

   

DE112  

71229 Leonberg  

Lieferung von 13 Raumluftfiltergeräten für Räume bis ca. 30m²  


Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
Name: Schalldruckpegel, Gewichtung: 60,00


Preis
Gewichtung: 40,00
 

   



Beginn: 01.07.2022 Ende: 22.07.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

./.  

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll. Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen begründet werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie Ziff. III.1.3) (technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer etc.) soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht,
2) Aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die Bezahlung der Beiträge
3) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und Krankenkasse.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: 1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer,
2) Eigenerkärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer,
3) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
4) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen.
Der Umfang der Haftpflichtversicherung muss sich auf 750.000,00 EUR pauschal pro Schadensfall für Sach-, Vermögens- und Personenschäden belaufen.
Die Eignung für die zu vergebende kann vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in der deutschen Sprache beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  



Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
 


 

   

   

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 07.06.2022 10:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08.07.2022
 

Tag: 07.06.2022, Ortszeit: 10:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

Bieterfragen sind bis spätestens 31.05.2022, 12:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftaggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben seit diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mit Hilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Leonberg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Das bedeutet für Unternehmen, die an Ausschreibungen der Stadt Leonberg teilnehmen wollen:
- download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System;
- download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung;
- Registierung auf der Vergabeplattform, dadurch;
-- automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen;
-- verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Leonberg;
-- verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe;
-- telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +4971166601-476;
-- elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zu der in den Vergabeunterlagen genannten Frist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist ein (kostenlose) Registrierung auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeiger Baden-Württemberg erteilt. Nur Bieter, welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-926-0
Fax.: +49 721-926-3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und ein Verletzung in seinen Rechten nach § 97 (6) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltenden gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtit werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietern ergangen ist.
Ein Vertrag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischen Wege beträgt die Frist 10 Kalendertage.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

03.05.2022