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Vergaberecht, Vergabelexikon

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (vgl. § 305 Abs. 1 S. 1 BGB). Allgemeine Vertragsbedingungen in diesem Sinne sind auch die Vorschriften der VOB/B und VOL/B, diese muss der Auftraggeber grundsätzlich in den Vertrag einbeziehen. Darüber hinaus kann er als weitere allgemeine Vertragsbedingungen zusätzliche technische und ergänzende Vertragsbedingungen vorsehen (vgl. § 8a VOB/A, § 8a EU VOB/A, § 29 VgV). In vielen Fällen ist dies im Hinblick auf die Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung auch sinnvoll. Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach den Bestimmungen des BGB.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft

Glossar
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