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Vergaberecht, Vergabelexikon

Bauauftrag

§ 103 Abs. 3 GWB definiert den Begriff des Bauauftrags. Es handelt sich dabei um Verträge entweder:

  • über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und Ausführung eines Bauvorhabens
  • um ein Bauwerk für den öffentlichen Auftraggeber, das Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten ist und
  • eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll
  • oder um eine dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugute kommende Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen.

Bauvergaben bestimmen sich ober- und unterhalb der Schwellenwerte nach der VOB/A. Reine Grundstücksgeschäfte unterfallen nicht dem Begriff des Bauauftrags, wenn sie keine einklagbare Bauverpflichtung enthalten.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft

Glossar
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