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Vergaberecht, Vergabelexikon

Dynamisches elektronisches Verfahren

Zu den dynamisch elektronischen Verfahren zählen gemäß § 120 GWB das dynamische Beschaffungssystem, die elektronische Auktion sowie der elektronische Katalog.

Das dynamische Beschaffungssystem ist gem. § 120 Abs. 1 GWB ein zeitlich befristetes, ausschließlich elektronisches Verfahren zur Beschaffung marktüblicher Leistungen, bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Merkmale den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers genügen. In Abgrenzung zu einer Rahmenvereinbarung steht interessierten Unternehmen während der gesamten Laufzeit das dynamische Beschaffungssystem offen; daher der Begriff „dynamisch“. Das dynamische Beschaffungssystem eignet sich insbesondere zum Bezug von Massenverbrauchsgütern in großen Mengen.

Eine elektronische Auktion ist hingegen ein sich schrittweise wiederholendes Verfahren, das zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes verwendet wird.

Auch der elektronische Katalog stellt ein im Vergabeverfahren eingesetztes Instrumentarium dar, das auf Grundlage der Leistungsbeschreibung des öffentlichen Auftraggebers von den Bietern erstellt wird. Der elektronische Katalog mit einem Verzeichnis der zu beschaffenden Liefer-, Bau- und Dienstleistungen stellt damit eine besondere Form der Einreichung von Angeboten durch die Bieter dar.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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