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Vergaberecht, Vergabelexikon

Gemeinschaftsrecht

Das deutsche Kartellvergaberecht ist durch das Gemeinschaftsrecht geprägt. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) garantiert insbesondere die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 ff AEUV), die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 ff AEUV), die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 ff AEUV) und das allgemeine Diskriminierungsverbot (Art. 18 ff AEUV). Zu den allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen zählen überdies der Grundsatz der Gleichbehandlung, der Transparenz und des Wettbewerbs. Auf diesen beruhen die unmittelbar anwendbaren EU-Verordnungen auf dem Gebiet des Vergaberechts sowie die Vergaberichtlinien, die durch das GWB, die VgV, die Sektorenverordnung, die Konzessionsvergabeverordnung sowie die Vergabe- und Vertragsordnungen in deutsches Recht umgesetzt werden.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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