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Vergaberecht, Vergabelexikon

Grundposition

Grundpositionen sind die Standard-Leistungspositionen in einem Leistungsverzeichnis. Der öffentliche Auftraggeber kann zusätzlich Alternativ- oder Wahlpositionen aufnehmen. In diesem Fall muss er bei Auftragserteilung festlegen, welche der Positionen zur Ausführung kommen soll. Anderenfalls ist die Grundposition Gegenstand des Auftrags.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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