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Vergaberecht, Vergabelexikon

Kartellvergaberecht

Das oberhalb der Schwellenwerte geltende EU-Vergaberecht bezweckt – anders als das nationale Vergaberecht – nicht in erster Linie die sparsame Mittelverwendung sondern die Gewährleistung eines effektiven Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt. Insoweit zielt es darauf ab, monopolistischen Strukturen und Angebotskartellen entgegen zu wirken. Im deutschen Recht wurden die Vergaberichtlinien dementsprechend im Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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