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Vergaberecht, Vergabelexikon

Kaskadenprinzip

Das sogenannte Kaskadenprinzip beschreibt die Hierarchie der Rechtsquellen im deutschen Vergaberecht für Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte.

Auf der ersten Ebene der vergaberechtlichen Normenhierarchie stehen die EU-Richtlinien, die durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) auf der zweiten Ebene umgesetzt werden. § 113 GWB enthält die Rechtsgrundlage für die nähere Konkretisierung durch die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und die  Vergabeverordnungen für den Bereich Verteidigung und Sicherheit (VSVgV).

Während vor der Reform die VgV ihrerseits auf die Vergabe- und Vertragsordnungen VOB/A und VOL/A sowie auf die VOF (siehe Gesetze und Verordnungen) verwies und diesen dadurch rechtliche Verbindlichkeit verlieh, sind die VOL/A und die VOF nun entfallen und in der VgV aufgegangen. Im Bereich der Vergabe von Bauleistungen verweist die VgV weiter auf die VOB/A.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Noch immer zu kompliziert? Hier eine Eselsbrücke: Ober sticht Unter. Wie bei einem Wasserfall schlägt das obere Gesetz das untere Gesetz. Eine grafische Darstellung stellen wir Ihnen gerne hier zur Verfügung.

Lesen Sie mehr über das Kaskadenprinzip im Blog von Vergabe24.

Glossar
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