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Vergaberecht, Vergabelexikon

Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT)

Die Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) werden als ständig fortgeschriebene Textausgabe vom Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg amtlich herausgegeben. Sie gelten für Baumaßnahmen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg. Bei Baumaßnahmen des Bundes gelten sie ergänzend zu den Regelungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen der Länder (RBBau).

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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