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Vergaberecht, Vergabelexikon

Runderlasse

Ministerielle Runderlasse sind interne Verwaltungsvorschriften, sie binden die nachgeordneten Behörden. Sie können auch Einzelheiten im Beschaffungswesen bestimmen. Beispiele sind die Runderlasse der Landesministerien zur Beschleunigung von Vergabeverfahren im Zuge der Konjunkturkrise, welche insbesondere die Wahl des Verfahrens der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe erleichterten.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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