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Vergaberecht, Vergabelexikon

Stoffpreisgleitklausel

Eine vertraglich vereinbarte Stoffpreisgleitklausel ermöglicht die Preisanpassung aufgrund veränderter Materialkosten. Sie kann zur Vermeidung ungewöhnlicher Wagnisse erforderlich und im Hinblick auf günstige Angebotspreise sinnvoll sein.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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