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Vergaberecht, Vergabelexikon

Submissionstermin

Die Angebotsöffnung war bei Bauvergaben ursprünglich – anders als bei Dienstleistungsvergaben – bieteröffentlich, soweit es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren handelt. Seit Inkrafttreten des neuen Vergaberechts am 18. April 2016 gilt dies nur noch für Ausschreibung von Bauleistungen unterhalb des EU-Schwellenwerts, wenn schriftliche Angebote zugelassen sind (VOB/A 2016 § 14a (1)). Die Angebotsöffnung wird als Submissionstermin bezeichnet.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

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